Bearbeitungsstand |
14.8.2009 |
Identifikations-Nr. |
8178 |
Rubrik |
Energie/Klima |
Bezeichnung |
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraftstoffen - 10. BImSchV - |
Umweltpolitischer Kontext |
Die 10. BImSchV regelt die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraftstoffen. Die Länder überwachen die Anforderungen der Verordnung. Die zuständigen Behörden haben die Befugnis zur Entnahme von Stichproben, um die Qualität der Kraftstoffe zu überprüfen. Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift des Bundes soll den zuständigen Landesbehörden Hilfestellung bei den Überprüfungen von Kraftstoffqualitäten und der Auszeichnungspflicht von Kraftstoffen leisten. Außerdem soll sie einen bundeseinheitlichen Vollzug der 10. BImSchV sicherstellen. Hierzu werden für jeden zugelassenen Kraftstoff Ablehnungsgrenzwerte angegeben sowie ein einheitliches System zur Überwachung der Kraftstoffqualität eingeführt. Anlass für die Überarbeitung der Verwaltungsvorschrift ist die Novelle der 10. BImSchV vom Januar 2009. Damals wurden mehrere erstmals durch DIN-Normen geregelte Kraftstoffe in die Verordnung aufgenommen. Bei anderen Kraftstoffen wurden vorhandene Normen überarbeitet und diese neueren Normen in die 10. BImSchV übernommen. |
Dokumententyp |
Bundesverwaltungsvorschrift |
Normgeber |
Bund |
Status/Verfahrensstand |
In Kraft seit 2.9.2009 |
Wesentlicher Inhalt |
In die neue Verwaltungsvorschrift werden nun Prüfkriterien für Dieselkraftstoff B7, Ethanolkraftstoff, Pflanzenölkraftstoff, Erdgas und Biogas als Kraftstoff aufgenommen. Die Prüfkriterien für Ottokraftstoff, Dieselkraftstoff B5 und Flüssiggaskraftstoff werden an die Änderungen in der 10. BImSchV angepasst. Parallel zu diesen Anpassungen wird ein System zur Überwachung der Kraftstoffqualität in Deutschland nach der Europäischen Norm DIN EN 14274 (Fuel Quality Monitoring System) eingeführt. Es werden u.a. Mindestprobenzahlen für die Bundesländer festgelegt Des Weiteren stellt das System Anforderungen an die Qualitätssicherung bei Probennahme und Prüflaboratorien. |
Betroffene |
Betroffene der Verwaltungsvorschrift sind Hersteller von Kraftstoffen, Eigentümer von Grundstücken, auf denen Kraftstoffe gelagert werden, sowie Gewerbebetriebe, die Kraftstoffe in den Handel bzw. Geltungsbereich der 10. BlmSchV bringen. |
Marktchancen - Auswirkungen auf die Umwelttechnologieunternehmen |
Die oben angesprochene Gruppe der Betroffenen ist künftig verpflichtet, die Qualität von Kraftstoffen durch entsprechende Prüflaboratorien nachweisen zu lassen. Die Ergebnisse werden von den zuständigen Landesbehörden an das Umweltbundesamt gemeldet. Marktchancen ergeben sich durch diese neue Verwaltungsvorschrift in geringem Umfang für Prüflaboratorien, die die geforderten Analysen durchführen. |
Dokumententext |
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