Bearbeitungsstand |
20.2.2009 |
Identifikations-Nr. |
7903_1 |
Rubrik |
Energie/Klima |
Bezeichnung |
Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraftstoffen - 10. BImSchV |
Umweltpolitischer Kontext |
Ziel der Neufassung der 10. BImSchV ist es insbesondere, den Einsatz von Biokraftstoffen zu erhöhen. Mit der Verordnung werden die Beimischungsgrenzen für Biodiesel im Dieselkraftstoff im Rahmen der technischen Möglichkeiten erhöht. Es erfolgt eine Erhöhung von bisher 5 Volumenprozent auf 7 Volumenprozent Biodiesel. Die Bundesregierung will damit einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Versorgungssicherheit leisten. Außerdem erhofft sie sich zukünftig bei weiter steigenden Rohölpreisen preisdämpfende Wirkungen durch die erhöhte Biokraftstoffbeimischung. |
Dokumententyp |
Bundesverordnung |
Normgeber |
Bund |
Status/Verfahrensstand |
In Kraft seit 27.1.2009 |
Wesentlicher Inhalt |
Bei den folgenden Kraftstoffarten ändern sich die Beschaffenheitsanforderungen gegenüber der alten 10. BImSchV aus dem Jahr 2004: Durch § 2 wird neben Dieselkraftstoff, der der bisherigen Norm DIN EN 590, Ausgabe März 2004, entspricht, zusätzlich Dieselkraftstoff, der der neuen Norm DIN 51628, Ausgabe August 2008, entspricht, aufgenommen. Dieselkraftstoff nach der DIN 51628, Ausgabe August 2008, lässt einen Höchstgehalt von 7 Volumenprozent Biodiesel zu. § 6 regelt die Anforderungen für die Verwendung von Erdgas als Kraftstoff. Mit der DIN 51624, Ausgabe Februar 2008, werden erstmals Qualitätsanforderungen an Erdgas zur Verwendung in Kraftfahrzeugen definiert. Diese Anforderungen sollen in die 10. BImSchV aufgenommen werden. Mit § 4 wird Ethanolkraftstoff (E 85), der durch die DIN 51625, Ausgabe August 2008 genormt ist, erstmals in die Verordnung aufgenommen. Mit § 7 wird Pflanzenölkraftstoff, der durch die DIN V 51605, Ausgabe Juli 2006, genormt ist, neu in die Verordnung aufgenommen. |
Betroffene |
Betroffen von der Verordnung sind alle Stufen der Wertschöpfungskette für Biokraftstoffe. Dies sind die Landwirtschaft als Rohstofflieferant für Biokraftstoffe, die Anlagenbauer für Produktionsanlagen von Biokraftstoffen, die Hersteller und Händler von Biokraftstoffen sowie die Mineralölwirtschaft. |
Marktchancen - Auswirkungen auf die Umwelttechnologieunternehmen |
Die Verordnung verpflichtet zum einen die Tankstellen, entsprechende Auszeichnungen und Plaketten für Kraftstoffe mit Biodiesel anzubringen, zum anderen bietet die Verordnung die Option, dem Dieselkraftstoff über den gesetzlich geforderten Rahmen (= 5,25 % in 2009, 6,25 % ab 2010) hinaus bis zu 7 % Biodiesel beizumischen. Das Marktpotenzial für Plaketten und Auszeichnungen in Tankstellen ist gering und wird auf unter 100.000 EUR geschätzt. Theoretisch ergibt sich ein nennenswertes Marktpotenzial für Biodiesel durch die erhöhte Beimischung von bis zu 7 %. Allerdings ist davon auszugehen, dass nur die gesetzliche Beimischungsquote von 5,25 % bzw. 6,25 % von der Mineralölwirtschaft ausgeschöpft wird, da Biodiesel gegenüber Diesel preislich nicht konkurrenzfähig ist. Deutschland verfügt über große Überkapazitäten bei Biodiesel. Die derzeitige Nennkapazität der Anlagen liegt bei 4,8 Mio. tpa, während die gesetzlich verordnete Beimischungsquote einen Bedarf von ca. 1,5 Mio. tpa generiert. Aufgrund dieser Überkapazitäten wird in den kommenden Jahren eine Konsolidierung der Branche stattfinden. |
Dokumententext |
|
Ihr Kommentar |