Bearbeitungsstand |
20.03.2007 |
Identifikations-Nr. |
7776_1 |
Rubrik |
Luft/Industrieanlagen |
Bezeichnung |
Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft (22. BImSchV) |
Umweltpolitischer Kontext |
Die Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2004/107/EG vom 15. Dezember 2004 über Arsen, Kadmium, Quecksilber, Nickel und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe in der Luft (ABl. EU Nr. L 23 S. 3) in deutsches Recht (vgl. DATA 20905). Rechtsgrundlage für die Richtlinie ist die Luftqualitätsrahmenrichtlinie (96/62/EG vom 27. September 1996). Die Umsetzung muss bis zum 15 Februar 2007 erfolgen. Ziel der Verordnung ist die Vermeidung, Verhütung oder Verringerung schädlicher Auswirkungen von Luftschadstoffen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt. |
Dokumententyp |
Bundesverordnung |
Normgeber |
Bund |
Status/Verfahrensstand |
In Kraft seit 6.3.2007 |
Wesentlicher Inhalt |
Neu in die 22. BImSchV eingeführt werden Immissionsgrenzwerte für Arsen, Kadmium, Quecksilber, Nickel und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe. Bisher gab es für diese Schadstoffe keine europaweit geltenden Luftqualitätsstandards. Zugleich wird die Verordnung um einige Regelungen gekürzt, die sich durch Zeitablauf erledigt haben (alte Grenzwerte und Toleranzmargen). Ziel ist die Verbesserung der Luftqualität. Die Länder werden verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Zielwerte der Verordnung einzuhalten. Die Verordnung richtet sich also in erster Linie an die Behörden, die die Luftqualität zu überwachen haben. Darüber hinaus wird eine umfassende Unterrichtung der Öffentlichkeit über die aktuelle Luftbelastung, deren Bewertung im Hinblick auf die Zielwerte und über Minderungsmaßnahmen festgelegt. |
Betroffene |
Landesregierungen und Messstellen der Länder. Unternehmen sind nur indirekt betroffen, und zwar dann, wenn sie zur Durchführung von Maßnahmen zur Verminderung der Luftbelastung verpflichtet werden. Um Problemen bei Genehmigungsverfahren nach BImSchG frühzeitig zu begegnen, sollten die Immissionsbegrenzungen berücksichtigt und leistungsfähige Abluftreinigungssysteme gewählt werden. |
Marktchancen für hessische Umwelttechnologieanbieter |
Anbieter von Abluftreinigungstechnologien für die genannten Schadstoffe können ebenso wie Hersteller von Immissionsmesseinrichtungen von einer Nachfragesteigerung profitieren. Nach Angaben des Umweltfirmen-Informationssystems der IHK (Umfis) gibt es allein in Hessen etwa 45 Unternehmen, die Anlagen zur Abluftreinigung anbieten. |
Dokumententext |
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