Bearbeitungsstand

20.2.2009

Identifikations-Nr.

6852

Rubrik

Wasser/Abwasser

Bezeichnung

Zuwendungen für wasserwirtschaftliche Maßnahmen - Förderrichtlinien der Wasserwirtschaftsverwaltung

Umweltpolitischer Kontext

Das Land Rheinland-Pfalz fördert mit diesen Richtlinien wasserwirtschaftliche Maßnahmen insbesondere von Kommunen Die Zuwendungen sollen es u.a. den Zuwendungsempfängern bei Maßnahmen der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung ermöglichen, die Entgelte so zu gestalten, dass eine zumutbare Entgeltbelastung der Einwohner nicht überschritten wird.

Dokumententyp

Verwaltungsvorschrift Rheinland-Pfalz

Normgeber

Rheinland-Pfalz

Status/Verfahrensstand

In Kraft

Wesentlicher Inhalt

Die Förderung bezieht sich auf zentrale, überörtliche wasserwirtschaftliche Anlagen und auf dezentrale Einzelanlagen, wie z.B. Kläranlagen, soweit sie nach umweltrelevanten Aspekten die technisch und wirtschaftlich bessere Lösung sind.

Hinsichtlich der Wasserversorgung wird die Herstellung (Erstausstattung), der Ausbau (Erneuerung, Erweiterung, Umbau und Verbesserung) und die Kosten zum notwendigen Ankauf von Flächen, soweit sie dem Schutz des Wasservorkommens dienen, gefördert. Besonders gefördert werden dabei u.a. Anlagen zur Gewinnung, zur Aufbereitung und zum Schutz von Wasservorkommen für die öffentliche Wasserversorgung einschließlich der Vorarbeiten zu ihrer planerischen und rechtlichen Sicherung.

Bezüglich der Abwasserbeseitigung wird die Herstellung von Abwasserbehandlungsanlagen, Verbindungsleitungen und Flächenkanalisation vorrangig gefördert. Hinsichtlich der interkommunalen Zusammenarbeit und Optimierung der technischen und wirtschaftlichen Leistung werden u.a. Gutachten und Erhebungen zur Realisierung von effizienten interkommunalen Kooperationen von Maßnahmenträgern der Wasserversorgung bzw. Abwasserbeseitigung gefördert.

Maßnahmen zur Gewässer- und Flussgebietsentwicklung, welche u. a. die Erstellung von Gewässerpflegeplänen und wasserwirtschaftlichen Fachplänen beinhalten, werden ebenfalls gefördert. Weiterhin werden Maßnahmen zum Gewässerausbau und -unterhaltung bzw. Wasserbau, zum Ausgleich der Wasserführung, zum technischen Hochwasserschutz, zum landwirtschaftlichen Wasserbau und zu Modellvorhaben im Bereich der Gewässerökologie gefördert.

Betroffene

Fördermittel stehen zur Verfügung für Kommunen. Für Unternehmen stehen derzeit nur über den Punkt ,,Sonstige Zuwendungsempfänger" (Abs. 3.1.1.3) Fördermittel zur Verfügung. Diese Möglichkeit der unternehmensbezogenen Förderung wurde im Vergleich zu vorhergehenden Fördermaßnahmen im Zuge des EU-Subventionsrechts eingeschränkt.

Marktchancen - Auswirkungen auf die Umwelttechnologieunternehmen

Marktchancen ergeben sich indirekt für Unternehmen der Umwelttechnologien aus den Branchen

  • Abwasserreinigung,

  • Kanalsanierung,

  • Wasserversorgung,

  • Hochwasserschutz.

  • Das Fördervolumen beträgt für das Jahr 2009 70 - 80 Mio. EUR. Förderanträge müssen über die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (Koblenz) oder Süd (Neustadt an der Weinstraße) des Bundeslandes Rheinland-Pfalz eingesteuert werden. Die Antragstellung muß jeweils bis spätestens 30. Juni des Vorjahres, in dem die zu fördernde Maßnahme stattfinden (z.B. Baubeginn) soll, erfolgen.

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