Bearbeitungsstand |
17.10.2008 |
Identifikations-Nr. |
4446 |
Rubrik |
Wasser/Abwasser |
Bezeichnung |
Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Gewässerentwicklung und zum Hochwasserschutz |
Umweltpolitischer Kontext |
Zweck der vom hessischen Umweltministerium erlassenen Richtlinie ist die finanzielle Förderung von Maßnahmen zur Wiederherstellung naturnaher Gewässer sowie von Hochwasserschutzmaßnahmen und von Maßnahmen zur Beseitigung von Hochwasserschäden an bestimmten Gewässern II. Ordnung. |
Dokumententyp |
Verwaltungsvorschrift |
Normgeber |
Hessen |
Status/Verfahrensstand |
In Kraft |
Wesentlicher Inhalt |
Gefördert werden
Zuwendungen können gewährt werden an Gemeinden, Wasser- und Bodenverbände, kommunale Zweckverbände und Teilnehmergemeinschaften nach dem Flurbereinigungsgesetz. |
Betroffene |
Maßnahmen werden gefördert, deren zuwendungsfähige Kosten mehr als 5.000 EUR betragen. Der Fördersatz beträgt in der Regel 65 - 85 % der zuwendungsfähigen Kosten. |
Marktchancen - Auswirkungen auf die Umwelttechnologieunternehmen |
Das Land Hessen gibt derzeit Haushaltsmittel in Höhe von ca. 100 Mio. EUR pro Jahr für hessische Gewässer aus, d.h. für umweltpolitische Ziele wie Gewässergüte und für den Schutz der Bürger und deren Eigentum vor Hochwasser. Die Förderung im Rahmen dieser Richtlinie fällt unter diese Gesamtförderung. Marktchancen ergeben sich zum einen für planende Unternehmen (= Ingenieurbüros), zum anderen für ausführende Unternehmen (= Garten-, Landschaftsbau, Bauunternehmen). |
Dokumententext |
|
Ihr Kommentar |