Bearbeitungsstand

22.6.2010

Identifikations-Nr.

25858

Rubrik

Abfall/Bodenschutz/Altlasten

Bezeichnung

Mitteilung der Kommission über künftige Schritte bei der Bewirtschaftung von Bioabfällen in der Europäischen Union

Umweltpolitischer Kontext

Die EU-Kommission fordert in ihrer Mitteilung eine besserer Verwertung von Bioabfall und erläutert Maßnahmen, die sie für notwendig erachtet, um die Bewirtschaftung von Bioabfällen zu optimieren. Bioabfall, also biologisch abbaubare Abfälle aus Gärten, Küchen und aus der Lebensmittelverarbeitung, macht ca. ein Drittel der festen Siedlungsabfälle aus und hat beträchtliche Umweltauswirkungen.

Bei seiner Zersetzung auf Deponien entsteht hauptsächlich Methan, ein aggressives Treibhausgas, das sich um ein Vielfaches stärker auf den Klimawandel auswirkt als Kohlendioxid. Der sichtbarste und wichtigste Vorteil einer Maximierung der biologischen Abfallbehandlung wäre also die Vermeidung von Treibhausgasemissionen. Die Kommission sieht daher Maßnahmen vor, Bioabfälle nicht mehr auf Deponien abzulagern.

Dokumententyp

EG-Mitteilung

Normgeber

Europäische Union

Status/Verfahrensstand

In Kraft

Wesentlicher Inhalt

Ziel der EU-Kommission ist es, dass Biomüll noch stärker zur Gewinnung von erneuerbaren Energien oder von Recyclingmaterial eingesetzt wird. In ihrer Mitteilung nennt die Kommission verschiedene Optionen für die Bioabfallbewirtschaftung in der Europäischen Union. Forschung und Innovationen könnten in neuen Technologien und Verwendungen für Bioabfälle resultieren. Zu denken sei an fortschrittliche Düngungs- und Bioenergieanwendungen, biochemische Anwendungen und Biowerkstoffe.

Auf EU-Ebene sieht die Kommission jedoch keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Es sei nicht damit zu rechnen, dass eine zusätzliche Regulierung die mangelhafte Umsetzung oder zu laxe Durchsetzung der bestehenden Rechtsvorschriften ausgleichen kann. Es sei daher vielmehr auf eine bessere Umsetzung der bestehenden Rechtsvorschriften zu achten. Eine EU-Förderung wird in Betracht gezogen.

Die Mitgliedstaaten hingegen sollten zunächst einmal die Abfallrahmenrichtlinie umsetzen und in den nationalen Plänen für die Bewirtschaftung von Bioabfällen auf eine ordnungsgemäße Anwendung der Abfallhierarchie achten. Dabei sollte die Vermeidung von Bioabfall verstärkt und die getrennte Sammlung und biologische Behandlung von Bioabfall gefördert werden. In Deutschland existieren bereits hocheffiziente Systeme in diesem Bereich, die es auszubauen gilt.

Betroffene

Betroffene der Mitteilung sind die Abfallerzeuger, -verwerter und -entsorger.

Marktchancen - Auswirkungen auf die Umwelttechnologieunternehmen

Die Mitteilung der EU und die damit verbundene Aufforderung, Gesetze auch umzusetzen, wird in Deutschland keine zusätzliche Nachfrage nach Umwelttechnologien und -dienstleistungen generieren. Deutsche Unternehmen der Umweltindustrie haben diese Absatzmärkte auch im Ausland bereits sehr gut bearbeitet.

Dokumententext

weitere Informationen

Ihr Kommentar

Schreiben Sie uns Ihren Kommentar zu dieser Vorschrift.