Bearbeitungsstand |
10.3.2010 |
Identifikations-Nr. |
25716 |
Rubrik |
Energie/Klima |
Bezeichnung |
Leitfaden Nachhaltige Biomasseherstellung |
Umweltpolitischer Kontext |
Der von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) herausgegebene Leitfaden konkretisiert die Pflichten der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung und der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung. Die Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung enthält insbesondere Pflichten, die bei der Herstellung von Biomasse für die Stromerzeugung erfüllt werden müssen. Außerdem enthält sie Pflichten für die Betreiber von Anlagen, die Strom aus Biomasse einspeisen und diesen nach den Sätzen des Erneuerbare-Energien-Gesetz vergüten. Die Vorschrift legt Nachhaltigkeitsanforderungen für die energetische Nutzung von Biomasse fest. Diese legen im Einzelnen fest, wie Biomasse, die als Pflanzenöl für die Strom- oder Wärmeerzeugung oder als Biokraftstoff im Verkehr eingesetzt wird, hergestellt werden muss. Die Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung enthält Pflichten, die von Herstellern von Biokraftstoffen zu erfüllen sind. Sie legt fest, welche Anforderungen an die Herstellung von Biokraftstoffen erfüllt sein müssen, damit die Kraftstoffe auf die in § 37a Bundes-Immissionsschutzgesetz festgelegte Biokraftstoffquote angerechnet werden dürfen. Außerdem müssen die Anforderungen erfüllt werden, damit die Biokraftstoffe die Steuerermäßigung nach § 50 Energiesteuergesetz in Anspruch nehmen können. |
Dokumententyp |
Leitfaden |
Normgeber |
Bund |
Status/Verfahrensstand |
In Kraft |
Wesentlicher Inhalt |
Nach Ablauf einer Übergangsfrist muss ab 1. Juli 2010 nachgewiesen werden, dass die Anforderungen der beiden Verordnungen erfüllt sind und die eingesetzte Biomasse nicht zur Zerstörung ökologisch wertvoller Flächen beiträgt und sich der Treibhausgas-Ausstoß deutlich vermindert. Der Leitfaden richtet sich an Zertifizierungssysteme, die die Nachhaltigkeitskriterien kontrollieren, sowie an Biomassehersteller, Händler und Anlagenbetreiber, die die Nachhaltigkeitskriterien einhalten müssen. Der Nachhaltigkeitsnachweis erfolgt durch die Zertifizierung der jeweiligen Anbau- oder Herstellerbetriebe nach einem anerkannten Zertifizierungssystem. Zuständig für die Anerkennung der Zertifizierungssysteme und Zertifizierungsstellen ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung. |
Betroffene |
Betroffen von den Verordnungen sind die Unternehmen in der Wertschöpfungskette für Biomasseveredelung. |
Marktchancen - Auswirkungen auf die Umwelttechnologieunternehmen |
Marktchancen ergeben sich für Dienstleister, die die geforderten Zertifizierungen und Nachweise erarbeiten. |
Dokumententext |
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