Bearbeitungsstand

10.3.2010

Identifikations-Nr.

25715

Rubrik

Energie/Klima

Bezeichnung

Ziele und Eckpunkte des Hessischen Energiekonzepts für die Bereiche Energieeffizienz und Erneuerbare Energien

Umweltpolitischer Kontext

Der Anteil erneuerbarer Energien am Energieendverbrauch (ohne Verkehr) soll in Hessen in den kommenden zehn Jahren auf 20 Prozent steigen. Gleichzeitig soll der Energieverbrauch um 20 Prozent sinken. Diese Ziele enthält das Hessische Energieprogramm, das im Februar 2010 von der Landesregierung vorgestellt worden ist. Das Programm konzentriert sich auf Bereiche, in denen die Landespolitik jenseits der Vorgaben auf der Ebene der EU und des Bundes über eigene Gestaltungsmöglichkeiten verfügt.

Dokumententyp

Landesplan

Normgeber

Hessen

Status/Verfahrensstand

In Kraft

Wesentlicher Inhalt

Das Energieprogramm enthält auch Überlegungen zur Beseitigung rechtlicher Hemmnisse, die die Erhöhung der Energieeffizienz und den Ausbau der Erneuerbaren Energien behindern. Soweit es im Kompetenzbereich des Landes Hessen liegt, soll der Weg für Investitionen dort frei gemacht werden, wo veraltete Regelungen, andere Prioritäten und unbegründete Hürden in Genehmigungsverfahren einen zügigen Ausbau behindern. Das Energie-Forum empfiehlt daher, unterschiedliche Bereiche des Landesrechts und der Handhabung von bundesrechtlichen Vorgaben durch die Behörden in Hessen zu überprüfen und anzupassen.

Das Spektrum reicht dabei von haushaltsrechtlichen Vorschriften für Kommunen, über die Anwendung des Genehmigungsrechts bei Biomasse-Anlagen bis hin zum Recht der Landesplanung und zur Bauordnung. So wird angeregt, die im August 2009 in Kraft getretene Geschäftsanweisung Bau (GABau) - eine interne Geschäftsanweisung für den Staatlichen Hochbau in Hessen - an die energiepolitischen Ziele der Landesregierung anzupassen. Folgende Grundsätze sollten dabei maßgebend sein:

Alle neuen Gebäude des Landes sowie alle Gebäude, die im Rahmen von ppp-Modellen künftig für das Land errichtet werden, sollen mindestens dem Passivhausstandard genügen (Heizwärmebedarf von nicht mehr als 15 KWh pro qm Nutzfläche und Jahr). Sollte dieser Standard nicht erreicht werden können, ist dies zu begründen. In allen Fällen wird als Mindeststandard eine 30 Prozent bessere Energieeffizienz als die geltende Energieeinsparverordnung (EnEV) verlangt.

Außerdem wird vorgeschlagen, dass bei allen künftigen energetischen Modernisierungen der Neubaustandard der jeweils geltenden Energieeinsparverordnung erreicht werden soll.

Betroffene

Betroffene des Energiekonzeptes im negativen Sinne gibt es nicht.

Marktchancen - Auswirkungen auf die Umwelttechnologieunternehmen

Aufgrund es Energiekonzeptes ergeben sich Marktchancen für Industrieunternehmen, Dienstleister und Handwerksbetriebe, die im Bereich Erneuerbare Energien und/oder in den verschiedenen Sektoren der Energieeffizienz bei Erzeugung und Verarbeitung von Energie Lösungen anbieten.

Im Bereich Erneuerbare Energien soll die Erzeugung von heute 7 TWh/a bis 2020 auf 21 TWh/a ausgebaut werden, insbesondere durch Investitionen in Biomasse, Windenergie, Solarenergie und Geothermie. Allein für die Windenergie ergibt sich hierfür ein Investitionsbedarf von gut 3 Mrd. EUR. Im Bereich Energieeffizienz werden durch ein Bündel von Maßnahmen Investitionen von mindestens 2 Mrd. EUR zur Zielerfüllung getätigt werden.

Dokumententext

weitere Informationen

Weitere Informationen

www.hessen-nachhaltig.de

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