Bearbeitungsstand

26.11.2010

Identifikations-Nr.

25253

Rubrik

Energie/Klima

Bezeichnung

Verordnung (EU) Nr. 994/2010 über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Erdgasversorgung und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/67/EG

Umweltpolitischer Kontext

Mit der Verordnung wird die Richtlinie 2004/67/EG über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Erdgasversorgung aufgehoben. Dies erfolgt als Reaktion auf die russisch-ukrainische Gaskrise im Januar 2009, die zu einer Störung der durch die Ukraine geleiteten Erdgaslieferungen in die Gemeinschaft führte. Die Kommission kam angesichts der wachsenden Abhängigkeit von Importen und der steigenden Risiken bei Lieferung und Transit durch Drittländer sowie angesichts der zunehmenden Gasmengen und der Vollendung des Erdgasbinnenmarkts zu dem Schluss, dass die bestehende Richtlinie nicht mehr ausreicht, um die Versorgungssicherheit in der Gemeinschaft im Krisenfall sicherzustellen.

Dokumententyp

EG-Verordnung

Normgeber

EU

Status/Verfahrensstand

In Kraft

Wesentlicher Inhalt

Wichtigstes Ziel der Verordnung ist die Erhöhung der Erdgasversorgungssicherheit, indem Anreize für Investitionen in die zur Umsetzung des ,,n-1-Indikators" notwendigen Verbindungsleitungen und in Transporte entgegen der vorherrschenden Gasflussrichtung geschaffen werden. Mit dem n-1-Indikator wird die Fähigkeit einer Gasinfrastruktur zur Lieferung des Gases beschrieben, mit dem in einem berechneten Gebiet bei Ausfall der größten Infrastruktur die maximale Erdgasnachfrage gedeckt wird.

Die Verordnung enthält mögliche Maßnahmen zur Gewährleistung einer sicheren Erdgasversorgung im Krisenfall. Anhang II enthält eine Liste marktgerechter Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung. Dies sind u. a.

  • die Steigerung der Produktionsflexibilität,

  • die Steigerung der Importflexibilität,

  • die kommerzielle Gasspeicherung -Ausspeisekapazität und gespeicherte Gasmenge

  • die Möglichkeit des Brennstoffwechsels - die Verwendung von Ersatzbrennstoffen in Industrieanlagen und Kraftwerken u.v.a..

Anhang III enthält eine Liste nicht marktgerechter Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung. Dies sind u. a.

  • strategische Gasvorräte,

  • erzwungener Brennstoffwechsel, insbesondere die Nutzung der Speicherbestände alternativer Brennstoffe und den Rückgriff auf Strom, der nicht mit Gas erzeugt wird und

  • verschiedene Etappen einer verbindlichen Reduzierung der Nachfrage

Die sichere Erdgasversorgung ist im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten Aufgabe der Erdgasunternehmen, der zuständigen Behörde der Mitgliedstaaten, der gewerblichen Erdgasverbraucher und der EU-Kommission. Die nationalen Behörden müssen unter Einbeziehung der Erdgasunternehmen bis spätestens 31.03.2011 einen Präventionsplan mit den für die Risikoeindämmung notwendigen Maßnahmen und einen Notfallplan mit Maßnahmen zur Eindämmung der Folgen einer Störung der Erdgasversorgung aufstellen.

Betroffene

Betroffene der Verordnung wären in erster Linie Erdgasunternehmen, die in entsprechende Maßnahmen zur sicheren Gasversorgung investieren müssten.

Marktchancen - Auswirkungen auf die Umwelttechnologieunternehmen

Marktchancen für die Umweltindustrie und den Maschinen-/Anlagenbau ergeben sich in Abhängigkeit der Maßnahmen, die von den ausgewählten Behörden und Erdgasunternehmen der Mitgliedstaaten beschlossen werden. Hierzu gehören die oben genannten Maßnahmen und Investitionen (z.B. Einsatz von Ersatzbrennstoffen in Kraftwerken, Gasspeicher)

Dokumententext

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