Bearbeitungsstand |
14.8.2009 |
Identifikations-Nr. |
25223 |
Rubrik |
Energie/Klima |
Bezeichnung |
Bekanntmachung über die Förderung von Forschung und Entwicklung zur klimaeffizienten Optimierung der energetischen Biomassenutzung |
Umweltpolitischer Kontext |
Das Bundesumweltministerium möchte die energetische Biomassenutzung vorantreiben. Es will deshalb die Weiterentwicklung der gegenwärtig in der Diskussion befindlichen offenen Fragen bei der klimaschutzeffizienten Erzeugung von Strom, Wärme und Kraftstoffen aus Biomasse hin zu einer nachhaltigen und tragfähigen Biomassestrategie durch die Förderung geeigneter Vorhaben unterstützen. |
Dokumententyp |
Bundesverwaltungsvorschrift |
Normgeber |
Bund |
Status/Verfahrensstand |
In Kraft |
Wesentlicher Inhalt |
Gegenstand der Förderung sind Untersuchungen sowie Pilot- und Demonstrationsprojekte zu u. a. folgenden Schwerpunkten: Verbesserung und Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen und Technologien zur effizienten Erschließung und Nutzung der biogenen Reststoffe, u. a. durch ,,Best Practices" für die unterschiedlichen Stoffströme, Systemstudien und internationale Kooperationsvorhaben zur Entwicklung von ,,Best Practices" zur Bereitstellung von nachhaltiger Biomasse und Bioenergieträgern, Entwicklung und Demonstration von Biomasse-Vergasungstechnologien für die effiziente Bereitstellung von Strom und Wärme in Form der Kraft-Wärme-Kopplung, Entwicklung und Demonstration einer europäischen Biomethanstrategie (Bereitstellung und Import von Biomethan aus Mittel-/Osteuropa über Erdgaspipelines) und Optimierung regionaler Biomassenutzung im Hinblick auf regionale Wertschöpfung, Versorgungssicherheit, Biodiversität und Klimaschutz im Kontext der ,,100%-Erneuerbare-Energien-Regionen" in Deutschland. |
Betroffene |
Betroffene im Sinne der Bekanntmachung sind die potentiellen Antragsteller für Zuwendungen. |
Marktchancen - Auswirkungen auf die Umwelttechnologieunternehmen |
Die Fördermaßnahme des Bundes ist befristet bis zum 31. 12. 2012. Projektskizzen sind in den Jahren 2009 und 2010 jeweils zum 1. März und 1. September vorzulegen. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Einrichtungen der Kommunen und Länder, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Die Fördermaßnahme wird von dem Projektträger Forschungszentrum Jülich betreut. Ansprechpartner ist Frau Heike Neumann (Tel. 030-20199 517, E-Mail: h.neumann@fz-juelich.de). |
Dokumententext |
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