Bearbeitungsstand |
20.1.2009 |
Identifikations-Nr. |
2511_1 |
Rubrik |
Energie/Klima |
Bezeichnung |
Verordnung zur Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung (,,2. Klimapaket der Bundesregierung") |
Umweltpolitischer Kontext |
Die Bundesregierung hat am 18. Juni 2008 den zweiten Teil ihres Integrierten Energie- und Klimaprogramms beschlossen. Die insgesamt 29 Einzelmaßnahmen des Programms sollen Deutschlands Vorreiterrolle beim Klimaschutz unterstreichen. Die erneuerbaren Energien sollen massiv ausgebaut werden, sowohl beim Strom als auch bei den Kraftstoffen und der Wärmeenergie. Außerdem soll die Energieeffizienz gesteigert werden. |
Dokumententyp |
Bundesverordnung |
Normgeber |
Bund |
Status/Verfahrensstand |
In Kraft seit 1.1.2009 |
Wesentlicher Inhalt |
Die Verordnung über Heizkostenabrechnung regelt die Verteilung der Kosten des Betriebs zentraler Heizungsanlagen und zentraler Warmwasserversorgungsanlagen durch den Gebäudeeigentümer auf die Nutzer der mit Wasser oder Warmwasser versorgten Räume. Diese soll grundsätzlich verbrauchsabhängig erfolgen. Allerdings lässt die Verordnung Ausnahmen von diesem Grundsatz zu. Kern der Änderung ist die Erhöhung des verbrauchsabhängige Anteils bei der Abrechnung der Heizkosten in Mehrfamilienhäusern, um die Anreize zu sparsamem Verhalten zu erhöhen. Besonders sparsame Gebäude (sog. Passivhäuser, mit einen Heizwärmebedarf von weniger als 15 kWh/m2 pro Jahr) werden gemäß des neuen § 11 Absatz 1 Nr. 1 von der Verbrauchserfassungspflicht ausgenommen. Dadurch soll ein Anreiz zur Erreichung dieses Standards beim Bau bzw. bei der Sanierung von Mehrfamilienhäusern geschaffen werden. |
Betroffene |
Betroffene sind die Eigentümer und Verwalter von Immobilien. |
Marktchancen - Auswirkungen auf die Umwelttechnologieunternehmen |
Marktchancen ergeben sich direkt für die Hersteller von Wärmezählern und Warmwasserzählern, da die Heiz- und Warmwasserkosten verbrauchsabhängig zu erfassen sind. Ferner ergeben sich indirekt Marktchancen für alle Branchen und Unternehmen, die dazu beitragen, daß Gebäude einen geringen Heizwärmebedarf haben. Hierzu gehören Unternehmen für Fassaden, Fenster etc. sowie Dämmstoffe. |
Dokumententext |
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