Bearbeitungsstand

26.11.2010

Identifikations-Nr.

25115

Rubrik

Produkte

Bezeichnung

Verordnung (EU) Nr. 1015/2010 zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Haushaltswaschmaschinen

Umweltpolitischer Kontext

Grundlage für die Verordnung ist die Richtlinie 2005/32/EG zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte (sog. Ökodesign-Richtlinie). Nach und nach erlässt die EU-Kommission Verordnungen, die konkrete Ökodesignanforderungen für bestimmte Produktgruppen festlegen.

Dokumententyp

EG-Verordnung

Normgeber

EU

Status/Verfahrensstand

Entwurf der Kommission

Wesentlicher Inhalt

Die allgemeinen Anforderungen an Waschmaschinen, die für den Haushalt bestimmt sind, finden sich in Artikel 3 des Verordnungsentwurfs, der auf Anhang I des Entwurfes verweist. Die Anforderungen treten stufenweise in Kraft.

Die Energieeffizienz von Waschmaschinen wird durch verschiedene Energieklassen ausgedrückt, die von A bis G reichen. ,,A" stellt die beste Energieeffizienzklasse dar, ,,G" die schlechteste. Bei Waschmaschinen wird die Energieeffizienz pro Waschgang "Baumwolle 60 °C" bei einer Waschladung von rund 6 kg ermittelt. Ziel ist es, die Energieeffizienz möglichst zu erhöhen.

Der Energieeffizienzindex wird in kWh pro Kilogramm Wäsche berechnet. Die näheren Berechnungsgrundlagen und -methoden sind Anhang I und II des Verordnungsentwurfs zu entnehmen. Zwar gilt der Index unabhängig von den Energieeffizienzklassen. Dennoch wurden diese herangezogen, um die Anforderungen des Verordnungsgebers zu veranschaulichen.

Waschmaschinen den Energieeffizienzindex 68 nicht überschreiten. Dies entspricht der Energieeffizienzklasse ,,A". Im Vergleich zu einer Waschmaschine der Energieeffizienzklasse ,,G", die pro Waschgang mindestens 0,39 kWh pro kg Wäsche verbraucht, darf ein Waschgang dann höchstens nur noch 0,19 kWh pro kg Wäsche verbrauchen.

Inverkehrbringer von Waschmaschinen sind verpflichtet, in ihren Bedienungsanleitungen Informationen über den Energieverbrauch oder die Leistungsaufnahme in verschiedenen Waschprogrammen und für den Bereitschafts- und Aus-Zustand anzubeben.

Ab dem 1.12.2013 muss der Energieeffizienzindex von neuen Waschmaschinen unter 59 liegen. Dies führt zu nur noch zulässigen Energieeffizienzklassen A+ bzw. A++.

Anhang III enthält die durch die Mitgliedstaaten einzuführenden Kontrollen zur Konformität der Waschmaschinen mit den Ökodesign-Anforderungen.

Anhang VI gibt Richtwerte wieder für Waschmaschinen verschiedener Größen, in Bezug auf den Energie- und Wasserverbrauch, die Wascheffizienz und die Geräuschswerte während des Waschvorgangs nach dem Stand der Technik, da die Einteilung eines Gerätes in eine Energieeffizienzklasse nicht allein von dessen tatsächlichen Stromverbrauch (kWh/Jahr) abhängig ist, sondern auch von Geräteklasse, Nutzinhalt und Temperaturbereich. So benötigen Geräte mit viel Nutzinhalt benötigen mehr Strom als kleine Geräte.

Betroffene

Betroffene im Sinne der Verordnung sind die Hersteller von Waschmaschinen, die in Zukunft die entsprechenden Vorgaben zum Energieverbrauch der Produkte je nach Betriebsart erfüllen müssen.

Marktchancen - Auswirkungen auf die Umwelttechnologieunternehmen

Die Verordnung schafft keine Marktchancen für die Unternehmen der Umweltindustrie. Marktchancen ergeben sich zum einen für Unternehmen der Elektrotechnik, die entsprechende technische Lösungen zur Senkung des Stromverbrauches entwickeln und an die Waschmaschinenhersteller liefern. Zum anderen ergeben sich Marktchancen für Hersteller von Waschmaschinen im Rahmen der Differenzierung durch verbrauchsarme Produkte. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Verbraucher derartige Produkte honorieren.

Ab dem 1. Juli 2011 müssen die Hersteller in ihren Bedienungsanleitungen Informationen über den Energieverbrauch oder die Leistungsaufnahme in verschiedenen Waschprogrammen und für den Bereitschafts- und Aus-Zustand angeben. Damit erhalten die Verbraucher Informationen darüber, welchen Energieverbrauch die verschiedenen Programme haben sowie ob und welche Leistungsaufnahme die Maschine nach dem Ausschalten hat.

Somit haben Verbraucher erstmals die Möglichkeit, die Produkte unterschiedlicher Hersteller zu vergleichen. Nach den Prognosen der EU werden die Maßnahmen bis 2020 zu jährlichen Energieeinsparungen von 2 TWh (Terawattstunden) führen.

Dokumententext

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