Bearbeitungsstand |
19.6.2009 |
Identifikations-Nr. |
25109 |
Rubrik |
Energie/Klima |
Bezeichnung |
Nationaler Biomasseaktionsplan für Deutschland |
Umweltpolitischer Kontext |
Der Biomasseaktionsplan zeigt auf, welche Strategien verfolgt werden sollen, um den Ausbau der Bioenergie effizient und nachhaltig zu betreiben und welche konkreten Maßnahmen zu ergreifen sind. Ziel der Bundesregierung ist es, beim Ausbau der Biomasseproduktion zur energetischen Verwertung Konflikte mit der Ernährungssicherung, dem Recht auf Nahrung sowie dem Schutz von Umwelt und Natur zu vermeiden. Langfristig müsse die Verwertung von Biomasse hinsichtlich ihres Treibhausgas-Minderungspotenzials und ihrer Energieeffizienz optimiert werden. Der Aktionsplan enthält dazu Maßnahmen, die eine Entwicklung in diese Richtung einleiten und die Förderung konsequenter auf dieses einheitliche Ziel ausrichten sollen. Dazu gehören die Förderung einer verstärkten Wärmenutzung und die Bemessung der Förderung von Biokraftstoffen gemäß ihres Netto-Beitrages zum Klimaschutz. |
Dokumententyp |
Bundesplan |
Normgeber |
Bund |
Status/Verfahrensstand |
Beschluss der Bundesregierung |
Wesentlicher Inhalt |
Förderung neuer Technologien Die Bundesregierung weist darauf hin, dass für eine effiziente und breite Nutzung der Biomasse zur Energieerzeugung eine ausreichende Bandbreite an Nutzungstechnologien zur Verfügung stehen muss. Diese müssten teilweise noch entwickelt werden. Als Beispiele werden Biomasse-Brennwertkessel, Stromerzeugungstechnologien im kleinen Leistungsbereich und die Biomassevergasung zur Biomethanbereitstellung für die Strom- und Wärmeerzeugung aufgeführt. Für deren Entwicklung seien die Forschungsanstrengungen fortzusetzen. Außerdem soll der Transfer effizienter, umweltfreundlicher und angepasster Technologien in Entwicklungsländer unterstützt werden. Die Bundesregierung kündigt an, dass durch die Forschungsförderung des Bundes Biomassefeuerungsanlagen hinsichtlich der Reduzierung der Schadstoffemissionen weiter verbessert werden sollen. Umweltschutz Für die Erzeugung der energetisch und stofflich zu verwertenden Biomasse gelten in Deutschland grundsätzlich die gleichen Umweltanforderungen wie für die Nahrungs- und Futtermittelerzeugung. So sind beispielsweise die Anforderungen der guten fachlichen Praxis des Düngemittel- sowie des Pflanzenschutzrechts einzuhalten. Vor diesem Hintergrund soll die gute fachliche Praxis in der Landwirtschaft unter Federführung des Bundeslandwirtschaftsministeriums regelmäßig überprüft und erforderlichenfalls angepasst werden. Bei der Bioenergie sind außerdem die gleichen Umweltnormen einzuhalten wie bei anderen Aktivitäten zur Energieerzeugung. Durch die energetische Nutzung von Biomasse treten jedoch teilweise andere Schadstoffemissionen auf. Mit Hilfe von geeigneten Regelungen und Maßnahmen (z. B. dem Einsatz von Filteranlagen zur Begrenzung von Emissionen) will die Bundesregierung sicherstellen, dass diese negativen Auswirkungen so weit wie möglich vermieden werden. Zum Zwecke des Boden- und Gewässerschutzes sollen die Anforderungen an Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Gülle, Festmist und Silagesickersäften auch auf Anlagen zur Lagerung von Gärresten ausgedehnt werden. Um die Belastung mit Schadstoffemissionen bei einem Ausbau der Wärmeerzeugung aus Biomasse zu begrenzen und zu reduzieren, sollen Emissionsstandards für kleine Feuerungsanlagen im Rahmen der geplanten Novellierung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) stufenweise verschärft und der Stand der Technik der Anlagen verbessert werden. Dies soll nach Vorstellung der Bundesregierung eine breitere Markteinführung neuer Technologien begünstigen. Zudem soll im Rahmen der neuen 1. BImSchV der Einsatz von Energiegetreide als Regelbrennstoff in kleinen Feuerungsanlagen ermöglicht werden. Für biogene Brennstoffe sollen Brennstoff- und Prüfnormen entwickelt werden, die Voraussetzung für eine gezielte Optimierung der Brennstoff-Aufbereitungsprozesse wie auch der Kessel im Kleinanlagenbereich sind. Dabei strebt die Bundesregierung ein auf europäischer Ebene abgestimmtes Vorgehen an. |
Betroffene |
Betroffene aufgrund des Aktionsplanes gibt es nicht. Allerdings weist der Aktionsplan darauf hin, dass eine Novellierung der 1. BlmSchV mit verschärften Emissionsstandards geplant ist. Somit werden künftig möglicherweise die Betreiber dieser Anlagen angehalten sein, in entsprechende Maßnahmen zur Emissionsminderung zu investieren. |
Marktchancen - Auswirkungen auf die Umwelttechnologieunternehmen |
Bioenergie deckt heute in Deutschland bereits 5,3 % (2008) des Primärenergiebedarfs. Damit verbunden sind die Schonung fossiler Ressourcen, ein nennenswerter Beitrag zum Klimaschutz sowie die Schaffung von Arbeitsplätzen. Der Anteil der Bioenergie soll bis zum Jahr 2020 deutlich erhöht werden, um die Zielvorgaben der EU sowie des Integrierten Energie- und Klimaschutzprogramms der Bundesregierung zu erfüllen, wobei jedoch keine Zielquote für 2020 definiert wurde. Der Bundesverband BioEnergie geht davon aus, dass im Jahr 2020 Bioenergie in Deutschland 10 % oder mehr des Primärenergiebedarfs abdecken kann. Dies würde für die Branche eine Verdopplung des Umsatzes von heute 10,7 Mrd. EUR auf knapp 22 Mrd. EUR bedeuten, bei einem durchschnittlichen jährlichen Wachstum von etwa 7 %. Die Marktchancen für die Umweltindustrie ergeben sich aus dem Ausbau der Bioenergie zum einen für die Hersteller von Bioenergieanlagen, zum anderen für die Betreiber dieser Anlagen. Das Potential für die Betreiber liegt, wie oben dargestellt, bei 11 Mrd. EUR (im Jahr 2020). Die Investitionen für Bioenergieanlagen in Deutschland betragen 2,7 Mrd. EUR (2007), wobei die Investitionen in den letzten Jahren stark gestiegen sind. Diese Investitionen betreffen den Bau von Biomasseheizwerken, Pelletheizungen, Pelletproduktionsanlagen, Biomassekraftwerken, Biogasanlagen, Biodiesel-, Bioethanolanlagen und reflektieren das Marktvolumen für die Ausrüster, d.h. Unternehmen des Maschinen-/Anlagenbaus, der Elektrotechnik und der Bauindustrie. Es ist darauf hinzuweisen, dass der Markt für die Ausrüster in den Jahren 2009 und 2010 aufgrund der Finanzkrise und sonstigen Rahmenbedingungen gegenüber dem Jahr 2008 rückläufig sein wird. |
Dokumententext |
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