Bearbeitungsstand

19.6.2009

Identifikations-Nr.

25108

Rubrik

Energie/Klima

Bezeichnung

Bericht der Bundesregierung über ein Konzept zur Förderung, Entwicklung und Markteinführung von
geothermischer Stromerzeugung und Wärmenutzung

Umweltpolitischer Kontext

Nach Ansicht der Bundesregierung kann die Erdwärme einen wichtigen Beitrag zu Klimaschutz und Energieversorgung leisten. Bis zum Jahr 2020 sollen etwa 280 Megawatt Leistung zur geothermischen Stromerzeugung installiert sein. Dies wäre das Vierzigfache der gegenwärtig installierten Leistung. Bei einer Leistung von etwa 5 Megawatt pro Kraftwerk entspricht dies mehr als 50 Kraftwerken. Diese Kraftwerke haben das Potenzial, rund 1,8 Milliarden Kilowattstunden Strom pro Jahr zu erzeugen. Im Bereich der Wärmeerzeugung wird erwartet, dass 2020 insgesamt 8,2 Milliarden Kilowattstunden Wärme aus Anlagen der tiefen Geothermie erzeugt werden können. Nach 2020 rechnet die Bundesregierung mit einer Beschleunigung des Wachstums und einer installierten elektrischen Leistung von 850 Megawatt bis 2030.

Dokumententyp

Bundesbericht

Normgeber

Bund

Status/Verfahrensstand

Beschluss der Bundesregierung

Wesentlicher Inhalt

In dem Bericht werden Empfehlungen ausgesprochen, die Rahmenbedingungen für den Ausbau der tiefen geothermischen Nutzung weiter zu verbessern. Die Forschung mit dem Schwerpunkt im Bereich der petrothermalen Geothermieprojekte soll ausgebaut werden. Bei diesen Projekten wird nicht Thermalwasser für die Energieproduktion genutzt, sondern direkt die Wärme aus dem heißen Untergrundgestein.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung auch beim Zugang zu geologischen Daten. Im Gegensatz zu vielen anderen europäischen Ländern seien Bohrdaten bestehender Bohrungen in Deutschland nicht offen zu legen. Hier sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen geändert werden.

Bundesberggesetz

Die zentrale Regelungsmaterie für die Errichtung und den Betrieb von geothermischen Anlagen ist das Bundesberggesetz (BBergG). Obwohl das Genehmigungs- und Zulassungsverfahren für die Aufsuchung und Gewinnung von Erdwärme nach dem Bundesberggesetz vergleichsweise komplex sei, würden die erforderlichen behördlichen Genehmigungen innerhalb weniger Monate erteilt. Die Dauer der Genehmigungsverfahren weicht nach Darstellung der Bundesregierung nicht wesentlich von der anderer Genehmigungsverfahren, etwa nach dem Baurecht oder dem Immissionsschutzrecht, ab.

Einen Bedarf zur Änderung der Genehmigungsvorschriften sieht die Bundesregierung deshalb nicht. Gestützt auf ein Rechtsgutachten enthält der Bericht jedoch einige Empfehlungen zur Auslegung des Bundesberggesetzes, die dazu beitragen sollen, eine einheitliche Handhabung in der Praxis zu gewährleisten:

Die Geothermiegewinnung in einem Grundstück in Zusammenhang mit dessen baulicher Nutzung mit den üblichen Bohrtechniken fällt grundsätzlich nicht in den Anwendungsbereich des Bundesberggesetzes, sondern unterliegt ab 100 Metern lediglich der technischen Überwachungsvorschrift des § 127 BBergG. In der Praxis genügt dann das Anzeigeverfahren. Eine bergrechtliche Erlaubnis oder Bewilligung dieser oberflächennahen Erdwärmenutzung ist nicht erforderlich.

Auch bei der gleichzeitigen Gewinnung tiefer und erdoberflächennaher Erdwärme in verschiedenen Tiefenstockwerken sollten die Lösungsmöglichkeiten des geltenden Rechts ausgeschöpft werden, z.B. durch die erweiterte Auslegung der bestehenden Ausnahme nach § 4 Abs. 2 Nr. 1 BBergG für die Geothermiegewinnung innerhalb eines Grundstücks.

Für Fälle geringer Gefährlichkeit und Bedeutung bietet die Möglichkeit zur Befreiung von der Betriebsplanpflicht nach § 51 Abs. 3 BBergG ausreichend Flexibilität, um den einzelnen Anforderungen der Projekte Rechnung zu tragen. Investoren sollen ausdrücklich auf diese Möglichkeit, die die Bergbehörden im Rahmen ihrer Rechtsprüfung bereits beachten müssen, hingewiesen werden.

Marktchancen - Auswirkungen auf die Umwelttechnologieunternehmen

Marktchancen aufgrund des Konzeptes der Bundesregierung ergeben sich zum einen für die Hersteller von Maschinen und Anlagen für die Errichtung von geothermischen Anlagen, zum anderen für die Betreiber dieser Anlagen. Das Marktvolumen ist bisher gering, wird aber in den nächsten Jahren nach den Vorstellungen der Bundesregierung stark ansteigen. In Deutschland sind bisher etwa 7 MW Leistung zur Stromerzeugung mittels Geothermie installiert (bei einer Produktion von 1.800 GWh), wobei diese Leistung auf 280 MW im Jahr 2020 ansteigen soll. Gleichzeitig wird angestrebt, dass im Jahr 2020 8.200 GWh Wärme mittels Geothermie produziert werden. Die Attraktivität dieser umweltfreundlichen Energietechnologie wird zunehmend von der Industrie erkannt. Aus diesem Grund hat beispielsweise Anfang 2009 die Pfalzwerke AG ein Tochterunternehmen zur Entwicklung und Betreuung von Geothermieprojekten gegründet.

Die Bundesregierung hat Maßnahmen ergriffen, um die Geothermie voranzubringen. Im Einzelnen wurden Gesetzesänderungen vorgenommen (= Erneuerbare-Energien-Gesetz, neues Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz) und verbesserte Förderprogramme (= Marktanreizprogramm, Aufnahme in Konjunkturprogramm) aufgelegt, und schließlich werden die Bohr- und Fündigkeitsrisiken teilweise durch Förderprogramme der KfW getragen. Aufgrund dieser Maßnahmen wurden im Jahr 2008 bereits 20 neue Projekte der Geothermie mit einem Investitionsvolumen von 200 Mio. EUR angestoßen.

Dokumententext

weitere Informationen

Ihr Kommentar

Schreiben Sie uns Ihren Kommentar zu dieser Vorschrift.