Bearbeitungsstand |
14.8.2009 |
Identifikations-Nr. |
25033 |
Rubrik |
Energie/Klima |
Bezeichnung |
Verordnung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus (AusglMechV) |
Umweltpolitischer Kontext |
Ziel der Verordnung ist es, den nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vergüteten Strom aus Erneuerbaren Energien finanziell und energiewirtschaftlich effizienter sowie in einem transparenteren Verfahren an die Verbraucher zu leiten, als dies nach den Vorschriften des bundesweiten Ausgleichs derzeit geschieht. |
Dokumententyp |
Bundesverordnung |
Normgeber |
Bund |
Status/Verfahrensstand |
In Kraft seit 25.7.2009 |
Wesentlicher Inhalt |
Ab 2010 soll die physikalische Weitergabe des EEG-Stroms von den Übertragungsnetzbetreibern an die Vertriebsunternehmen entfallen. Die Stromvertriebe sollen damit nicht mehr verpflichtet sein, den Strom von den Übertragungsnetzbetreibern abzunehmen. Stattdessen soll der EEG-Strom von den Übertragungsnetzbetreibern direkt an einer Strombörse veräußert werden. Der Verkaufserlös für den EEG-Strom wird nach Schätzungen der Bundesregierung unter der durchschnittlichen EEG-Vergütung liegen, die die Netzbetreiber an die Anlagenbetreibenden zahlen müssen. Die Differenz zwischen dem Verkaufserlös und der an die Anlagenbetreibenden gezahlten Vergütung soll von den Übertragungsnetzbetreibern an die Stromvertriebsunternehmen weitergegeben werden. |
Betroffene |
Betroffene im Sinne des Gesetzes sind die Übertragungsnetzbetreiber und Vertriebsunternehmen, da die Vertriebsmodalitäten für EEG-Strom geändert werden. |
Marktchancen - Auswirkungen auf die Umwelttechnologieunternehmen |
Marktchancen für Unternehmen der Umweltindustrie ergeben sich aufgrund der Verordnung nicht. Aufgrund der Neustrukturierung des Vertriebs von EEG-Strom und dem direkten Verkauf an der Strombörse ergeben sich Chancen und Risiken für die unterschiedlichen Beteiligten am Stromhandel. |
Dokumententext |
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