Bearbeitungsstand |
17.7.2009 |
Identifikations-Nr. |
25032 |
Rubrik |
Energie/Klima |
Bezeichnung |
Verordnung zu Systemdienstleistungen durch Windenergieanlagen (Systemdienstleistungsverordnung - SDLWindV) |
Umweltpolitischer Kontext |
Windenergieanlagen beteiligen sich bisher anders als konventionelle Kraftwerke nur im begrenzten Umfang an der Frequenzhaltung im Netz, so dass Leistungsschwankungen nur unzureichend ausgeglichen werden können. Ein weiteres Problem ist, dass die Aufrechterhaltung der Netzsicherheit nach Netzfehlern. Windenergieanlagen schalten sich zur Zeit während eines Netzfehlers großflächig ab, wodurch im Netz ein Leistungsdefizit entsteht. Außerdem wird die Spannungshaltung im Netz erschwert, wenn konventionelle Kraftwerke, die sich mit Synchrongeneratoren an der Spannungshaltung beteiligen, durch Windenergieanlagen verdrängt werden und keine neuen Einrichtungen zur Blindleistungsbereitstellung geschaffen werden. Ziel der Verordnung ist es, die Sicherheit und Stabilität der Stromnetze auch bei hohen Anteilen von Windenergie im Netz zu erhöhen und die technische Entwicklung in diesem Gebiet voranzutreiben. Langfristig soll dadurch der Ausbau der Windenergie vorangetrieben werden. |
Dokumententyp |
Bundesverordnung |
Normgeber |
Bund |
Status/Verfahrensstand |
In Kraft seit 11.7.2009 |
Wesentlicher Inhalt |
Betreiber von Windenergieanlagen, die vor dem 1. Januar 2009 in Betrieb genommen wurden, erhalten einen Bonus von 0,7 Cent pro Kilowattstunde, wenn sie u.a. bestimmte Anforderungen an die Spannungshaltung im Netzfehlerfall am Netzverknüpfungspunkt erfüllen. Für Betreiber von Windenergieanlagen, die nach dem 30. Juni 2010 in Betrieb gehen, werden etwas weitergehende Anforderungen für die Zahlung der Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz gestellt. Auch sie sollen jedoch anfänglich einen Bonus für die höheren technischen Aufwendungen erhalten. Im Bereich des Mittelspannungsnetzes wird auf die Anforderungen der Mittelspannungsrichtlinie 2008 des BDEW verwiesen, im Bereich des Hochspannungsnetzes auf die Anforderungen des TransmissionCode 2007, der an einigen Stellen präzisiert wird. |
Betroffene |
Betroffene der Regelung sind die Betreiber von Windenergieanlagen, die aufgefordert sind in entsprechende Nachrüstmaßnahmen zu investieren. |
Marktchancen - Auswirkungen auf die Umwelttechnologieunternehmen |
Marktchancen ergeben sich für die Hersteller von Windenergieanlagen, die die bestehenden Anlagen mit elektronischen Systemen zur besseren Netzintegration nachrüsten können. Die Kosten der Nachrüstung je Windenergieanlage betragen etwa 50.000,-- EUR (einschließlich Installation). Die Nachrüstung wird für ältere, kleinere Anlagen (< 800 kW) voraussichtlich unrentabel sein. Das Marktpotential der Nachrüstung beträgt ca. 500 Mio. EUR. |
Dokumententext |
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