Bearbeitungsstand |
21.6.2010 |
Identifikations-Nr. |
24965 |
Rubrik |
Energie/Klima |
Bezeichnung |
Richtlinie 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden |
Umweltpolitischer Kontext |
Die EU-Kommission hat im November 2008 ein Energieeffizienzpaket angekündigt. Sie schlägt darin neue Rechtsvorschriften vor, die dazu beitragen sollen, bis zum Jahr 2020 eine Energieeinsparung von 20 Prozent zu erreichen. Ergänzend hat die Kommission einen Vorschlag zur Neufassung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden vorgelegt. Der Energieverbrauch in Wohnhäusern und gewerblich genutzten Gebäuden macht in der EU nach Angaben der Kommission rund 40 Prozent des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen aus. Die Kommission hält es für möglich, dass durch die neuen Vorschriften, der Endenergieverbrauch in der EU bis zum Jahr 2020 um 5 bis 6 Prozent im Jahr gesenkt werden kann. Dadurch könnten 160 bis 210 Millionen Tonnen pro Jahr an CO2-Emissionen eingespart werden. Dies würde eine Verringerung der gesamten CO2-Emissionen in der EU um 4 bis 5 % im Jahr bedeuten. |
Dokumententyp |
EG-Richtlinie |
Normgeber |
EU |
Status/Verfahrensstand |
In Kraft seit 8.7.2010. Die Richtlinie muss bis zum 9.7.2012 in nationales Recht umgesetzt werden. |
Wesentlicher Inhalt |
Die Richtlinie 2002/91/EG über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden wurde neu gefasst werden. Die Richtlinie gibt den Rahmen für die Anwendung der Mindestanforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden, für die Ausstellung der Energieausweise und für die regelmäßigen Inspektionen von Heiz- und Klimaanlagen vor. Konkrete Anforderungen werden dann von den Mitgliedstaaten festgelegt Die wesentlichen Änderungen betreffen die folgenden Regelungen der Richtlinie: Neubauten Die in Artikel 6 enthaltene Verpflichtung, alternative Energieversorgungssysteme (zum Beispiel Kraft-Wärme-Kopplung, Fern-/Blockheizung und Wärmepumpen) für neue Gebäude in Betracht zu ziehen, wird auf alle Gebäude erweitert. Bislang galt die Pflicht nur für neue Gebäude mit einer Gesamtnutzfläche von mehr als 1.000 m2. Bestandsbauten Der Schwellenwert von 1000 m2 für die Einhaltung der Mindestanforderungen an die Energieeffizienz wenn Gebäude im größeren Ausmaß renoviert werden, wird ebenfalls gestrichen. Aufgrund dieses Schwellenwerts waren bislang 72 Prozent des Gebäudebestands ausgenommen. Durch Artikel 9 werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, eine höhere Marktdurchsetzung von Gebäuden aktiv zu fördern, deren Kohlendioxidemissionen und Primärenergieverbrauch gering oder gleich Null sind. Energieausweis Schließlich werden die in Artikel 11 enthaltenen Anforderungen bezüglich der Ausstellung der Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz der Ausweise neu gefasst. Es soll sichergestellt werden, dass die Ausweise bei jeder Immobilientransaktion erstellt werden und der mögliche Käufer oder Mieter über die Energieeffizienz des Gebäudes (oder von Gebäudeteilen) frühzeitig (d. h. in Verkaufs-/Vermietankündigungen) informiert wird. |
Betroffene |
Betroffene sind Investoren, Bauherren und Besitzer von gewerblichen und privaten Immobilien. |
Marktchancen - Auswirkungen auf die Umwelttechnologieunternehmen |
Zunächst entstehen Mehrkosten für Investoren und Bauherren für die zusätzlichen Maßnahmen der Wärmedämmung und neuartige, energieeffizientere Heizungsanlagen. Die durch die Maßnahmen eingesparte Energiemenge wird auf 60 - 80 Mio. t Rohöleinheiten pro Jahr im Jahre 2020 geschätzt. Dies entspricht einer Einsparung von 17 - 23 Mrd. EUR pro Jahr (gemessen an heutigen Marktpreisen) bei den Ausgaben für die Primärenergieversorgung in Europa. Das theoretische Marktpotenzial für Firmen, die verbesserte, energieeffizientere Technologien anbieten, liegt somit in dieser Größenordnung. Das Marktpotenzial kann durch Hersteller von Wärme- und Energieversorgungsanlagen, die Dämmstoffindustrie sowie die Hersteller von Niedrigenergiehäusern realisiert werden. Zudem profitieren von dem Gesetz Ingenieurbüros und Architekten, indem von diesen Branchen Maßnahmen zur Energieeffizienz von Gebäuden entwickelt und vermarktet werden. |
Dokumententext |
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