Bearbeitungsstand

14.8.2009

Identifikations-Nr.

24930

Rubrik

Luft/Industrieanlagen

Bezeichnung

Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz)

Umweltpolitischer Kontext

Das Projekt Umweltgesetzbuch ist in dieser Legislaturperiode gescheitert. Statt dessen hat die Bundesregierung Entwürfe für vier einzelne Änderungen des Umweltrechts beschlossen. Die Entwürfe novellieren das Wasserrecht, das Naturschutzrecht und das Strahlenschutzrecht. Außerdem wurde ein ,,Rechtsbereinigungsgesetz Umwelt" beschlossen.

Hintergrund für die Neuregelungen im Wasser- und im Naturschutzrecht, ist die im Jahr 2006 beschlossene Neuordnung der Gesetzgebungskompetenzen im Bereich des Umweltrechts. Das derzeit noch geltende Wasserhaushaltsgesetz und das bisherige Bundesnaturschutzgesetz enthalten Rahmenvorschriften, die von den Bundesländern auszufüllen sind. Ohne die Neuregelungen dürfen die Bundesländer ab Januar 2010 von den Rahmenvorgaben des Bundes abweichen. Die Folge könnte sein, dass 16 völlig unterschiedliche Landesgesetze im Wasser- und Naturschutzrecht entstehen. Hiergegen wenden sich sowohl die Wirtschafts- als auch die Umweltverbände. Deshalb sollen noch in dieser Legislaturperiode neue Vorschriften im Wasser- und Naturschutzrecht erlassen werden.

Dokumententyp

Bundesgesetz

Normgeber

Bund

Status/Verfahrensstand

In Kraft ab 1.3.2010

Wesentlicher Inhalt

Durch das neue Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sollen vollzugsfähige bundesrechtliche Regelungen zum Naturschutz und der Landschaftspflege geschaffen werden. Im Einzelnen gehören hierzu folgende wesentliche Zielsetzungen:

  • Ersetzung des geltenden Rahmenrechts des Bundes durch Vollregelungen,

  • Vereinfachung und Vereinheitlichung des Naturschutzrechts mit dem Ziel, die Verständlichkeit und Praktikabilität dieser Rechtsmaterie zu verbessern,

  • Ausdrückliche Benennung der allgemeinen Grundsätze des Naturschutzes,

  • Umsetzung verbindlicher EG-rechtlicher Bestimmungen durch bundesweit einheitliche Rechtsvorschriften.

  • Dokumententext

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