Bearbeitungsstand

20.2.2009

Identifikations-Nr.

24843

Rubrik

Energie/Klima

Bezeichnung

Bekanntmachung über die Förderung von Forschung und Entwicklung im Bereich erneuerbare Energien

Umweltpolitischer Kontext

Durch die Förderrichtlinien sollen die Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energien und zur Verbesserung der Energieeffizienz weiter verbessert werden. Die Energieforschung soll ausgeweitet werden mit dem Ziel, Innovationen und technologische Entwicklung im Energiesektor voranzutreiben.

Dokumententyp

Bundesverwaltungsvorschrift

Normgeber

Bund

Status/Verfahrensstand

In Kraft

Wesentlicher Inhalt

Erster Förderschwerpunkt ist die Photovoltaik. In diesem Bereich soll dabei die Silizium Wafertechnik, die Dünnschichttechnologien und die Systemtechnik gefördert werden.

Gegenstand der Förderung im Bereich Windenergie ist u.a. die Ertragssteigerung und Erhöhung der Verfügbarkeit von Windenergieanlagen (WEA) wie z.B. die Steigerung der WEA-Leistung durch die Entwicklung neuer und die Optimierung bestehender Triebstangkonzepte, innovative Turmbaukonzepte und Einsatz neuer, hochbelastungs- und ermüdungsfester Werkstoffe etc. Gefördert werden u. a. auch Technologien zum Ausbau der Windenergie auf See, die ökologische Begleitforschung sowie die technischen Maßnahmen zur ökologischen Optimierung.

Im Wärmesektor, auf den fast 60 % des Energieverbrauches entfallen, sind verstärkte Forschungsanstrengungen notwendig. Dafür werden die Bereiche der Niedertemperatur-Solarthermie gefördert. Gegenstand der Forschungsförderung sind u.a. die Kollektortechnik, die Speichertechnik und die Systemtechnik.

Ein weiterer Förderungsgegenstand ist die Geothermie. In der Geothermie liegt das Ziel in der Fortentwicklung der kostengünstigen Gewinnung und Nutzung von Wärme und Strom aus geothermischen Reservoiren. Dabei soll u.a. die Entwicklung von Messverfahren und -geräten, die unter den hohen Temperaturen verlässliche Daten während der Bohrung liefern und die Entwicklung und Verbesserung von Bohrtechniken etc. gefördert werden.

Im Bereich der Solarthermischen Kraft sollen insbesondere Solarthermische Rinnenkraftwerke und Fresnelspiegelanlagen, solarthermische Turmkraftwerke, die Anpassung konventioneller Kraftwerkskomponenten an die Betriebsweise solarthermischer Kraftwerke etc. gefördert werden. Schließlich wird auch die Optimierung des Stromversorgungssystems gefördert werden.

Betroffene

Betroffene im Sinne der Bekanntmachung gibt es nicht. Antragsberechtigte Zuwendungsempfänger für die Förderung sind Unternehmen, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.

Marktchancen - Auswirkungen auf die Umwelttechnologieunternehmen

Marktchancen ergeben sich für Unternehmen im Sinne der Akquisition von Fördermitteln. Interessenten können bis zum 31. Dezember 2010 Projektskizzen oder formelle Förderanträge beim Projektträger einreichen. Projektträger ist das Forschungszentrum Jülich.

Dokumententext

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