Bearbeitungsstand |
21.1.2009 |
Identifikations-Nr. |
24797 |
Rubrik |
Energie/Klima |
Bezeichnung |
Mitteilung der Kommission: Energieeffizienz: Erreichung des 20 %-Ziels |
Umweltpolitischer Kontext |
Die EU-Kommission will bis zum Jahr 2020 das ,,20-20-20-Ziel". Das 20-20-20-Ziel bedeutet dabei die Senkung des Primärenergieverbauchs der EU um 20 %, die verbindliche Verringerung der Treibhausgasemissionen um 20 % und die Anhebung des Anteils der erneuerbaren Energiequellen auf 20 %. In der Mitteilung stellt die Kommission dar, wie das Ziele in Bezug auf die Energieeffizienz erreicht werden soll. |
Dokumententyp |
EG-Mitteilung |
Normgeber |
EU |
Status/Verfahrensstand |
In Kraft |
Wesentlicher Inhalt |
Das on der Kommission vorgeschlagene Energieeffizienzpaket umfasst folgende Elemente: einen Vorschlag zur Neufassung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, einen Vorschlag zur Überarbeitung der Etikettierungsrichtlinie, einen Vorschlag für eine neue Richtlinie über ein Kennzeichnungssystem für Reifen, eine Entscheidung der Kommission zur Festlegung von Leitlinien für die Berechnung der Strommenge aus der Kraft-Wärme-Kopplung und eine Mitteilung über die Kraft-Wärme-Kopplung. Hinsichtlich der Energieeffizienz von Gebäuden schlägt die Kommission dabei die Überarbeitung der Gebäuderichtlinie vor. Der Grenzwert von 1000 m2 sei für Gebäude, an denen größere Renovierungen vorgenommen werden, zu streichen; damit würden die Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz für mehr Gebäude gelten. Die Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz sollen zuverlässiger und die Heiz- und Klimaanlagen sollen regelmäßig inspiziert werden. Hinsichtlich der Etikettierungsrichtlinie sollen Etikettierungsklassen bestimmt werden, die erfüllt sein müssen, damit öffentliche Behörden Produkte erwerben oder Anreize für deren Kauf gewähren können. Die geplante Kennzeichnung von Reifen soll dazu dienen, Reifen mit geringerem Rollwiderstand zu benutzten. Die Kommission kündigt an, dass sie bis zum Frühjahr 2009 Maßnahmen für die umweltgerechte Gestaltung von Glühlampen, elektrischen Geräten im Standby Modus, Straßen- und Bürobeleuchtung, Netzteilen und Set-Top-Boxen fürs Fernsehen verabschieden wird. Für Boiler und Warmwasseraufbereiter, Fernseher, Motoren und verschiedene Haushaltsgeräte werden im Jahr 2009 auch Maßnahmen erfolgen. Als Beispiel nennt sie den Austausch eines mittelgroßen Gasheizgeräts der Klasse ,,M" (Leistungsaufnahme 22 kW) gegen ein hocheffizientes Modell, wodurch die jährliche Brennstoffkosten um rund 200-300 € gesenkt werden könnten. |
Betroffene |
Durch die Mitteilung werden direkt keine Maßnahmen angesprochen, jedoch durch das von der Mitteilung vorgeschlagene Energieeffizienzpaket, dessen Umsetzung durch eine Reihe unterschiedlicher Richtlinien erfolgen soll. Durch diese Richtlinien werden mehr oder weniger alle Produkte der Industrie angesprochen, falls eines der oben genannten Ziele (= Senkung des Primärenergieverbrauchs, Verringerung der Treibhausgasemissionen, Anhebung des Anteils der erneuerbaren Energien) durch die Optimierung bzw. Neugestaltung der jeweiligen Produkte erreichbar ist. |
Marktchancen - Auswirkungen auf die Umwelttechnologieunternehmen |
Durch die Mitteilung und deren Umsetzungsrichtlinien werden Marktpotenziale geschaffen für Produkte, die dazu beitragen, den Primärenergieverbrauch zu senken, die Treibhausgasemissionen zu reduzieren, sowie generell für erneuerbare Energien. Als Beispiele können der Markt für Dämmstoffe sowie der Markt für Heizungsanlagen genannt werden. Für Dämmstoffe bestehen positive Aussichten im Rahmen der Optimierung von Gebäudeisolierungen mit dem Ziel, den Energieverbrauch zu senken. Das Marktvolumen für Dämmstoffe in Europa beträgt derzeit 6,5 Mrd. EUR. Im Bereich Heizungsanlagen besteht die Marktchance darin, ältere Heizgeräte durch neue effiziente Geräte zu substituieren (z.B. Brennwertgeräte). Während in Deutschland bereits in großem Umfang effiziente Geräte Anwendung finden, bestehen in West- und Osteuropa Nachholpotenziale. |
Dokumententext |
|
Ihr Kommentar |