Bearbeitungsstand |
22.1.2010 |
Identifikations-Nr. |
24572 |
Rubrik |
Luft/Industrieanlagen |
Bezeichnung |
Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS III)- |
Umweltpolitischer Kontext |
Im Rahmen eines Aktionsplans für eine nachhaltige Industriepolitik hat die EU-Kommission auch eine Neufassung der EG-Verordnung über das Umwelt-Audit (EMAS) vorgeschlagen. Ziel des Vorschlags ist es, die Effizienz des Systems und seine Attraktivität für Organisationen zu verbessern. Die Kommission hofft, dadurch die Zahl der EMAS-Registrierungen zu erhöhen. |
Dokumententyp |
EG-Verordnung |
Normgeber |
EU |
Status/Verfahrensstand |
In Kraft seit 11.1.2010 |
Wesentlicher Inhalt |
Unterstützung bei der Einhaltung von Umweltvorschriften Durch die EMAS-Novelle soll u.a. der Dialog zwischen der Organisation und den nationalen Durchsetzungsbehörden gefördert werden. Artikel 33 enthält hierzu Vorschriften für die Mitgliedstaaten, wie Organisationen bei der Einhaltung der Umweltvorschriften unterstützt werden sollen. Danach schaffen die Mitgliedstaaten ein System, mit dem sichergestellt wird, dass Organisationen im Rahmen des Registrierungsverfahrens auf Anfrage Informationen und Unterstützung im Zusammenhang mit den in dem betreffenden Mitgliedstaat geltenden Umweltvorschriften erhalten. Die Unterstützung soll Folgendes umfassen: Informationen über die geltenden Umweltvorschriften, Angabe der zuständigen Durchsetzungsbehörden für jede geltende Umweltvorschrift, Angabe und Erläuterung der Mittel zum Nachweis der Einhaltung der geltenden Umweltvorschriften durch die Organisation und erforderlichenfalls Vermittlung von Kontakten zu den zuständigen Durchsetzungsbehörden. Darüber hinaus sollen die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass die Durchsetzungsbehörden Anfragen von Organisationen zu den in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden geltenden Umweltvorschriften beantworten und die Organisationen darüber informieren, inwieweit sie die betreffenden Vorschriften einhalten. Leitlinien für bewährte Praxis im Umweltmanagement Die Kommission wird in Artikel 46 beauftragt, Referenzdokumente auszuarbeiten, um die Anwendung bewährter Praktiken im Umweltmanagement stärker zu harmonisieren. Diese Referenzdokumente sollen einzelne Sektoren abdecken und legen den Schwerpunkt sowohl auf direkte Umweltaspekte der Produktionsabläufe als auch auf indirekte Aspekte wie Produktdesign oder die Umweltauswirkungen von vor- und nachgelagerten Tätigkeiten. Die Verwendung der Referenzdokumente ist freiwillig, den EMAS-Organisationen wird jedoch nahegelegt, bei der Errichtung ihres Umweltmanagementsystems und der Festlegung ihrer Umwelteinzelziele diese Dokumente heranzuziehen. Die Umweltgutachter müssen auf diese Dokumente als Vergleichsmaßstab für die Wirksamkeit des Managementsystems Bezug nehmen. Verstärkte Umweltberichterstattung Die Kommission schlägt vor, dass EMAS-registrierte Organisationen über ihre Umweltleistung anhand von Kernindikatoren für die Umweltleistung Bericht erstatten. Solche Kernindikatoren sollen für die Umweltbereiche Energieeffizienz, Material- und Ressourceneffizienz, Abfall, Emissionen und Biodiversität/Flächenverbrauch festgelegt werden. |
Betroffene |
Betroffene der Neufassung der EU-Verordnung sind alle Unternehmen, für die die Einführung von Umweltmanagement relevant ist. |
Marktchancen - Auswirkungen auf die Umwelttechnologieunternehmen |
EMAS, das Gemeinschaftssystem für das freiwillige Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (= Eco-Management und Audit Scheme) ist ein von der EU entwickeltes Instrument für Unternehmen, die ihre Umweltleistung verbessern wollen. Bisher gibt es in der EU 4.138 registrierte Organisationen, davon 1.412 in Deutschland. Nach Einführung von EMAS im Jahr 1993 war ein sprunghafter Anstieg der Registrierungen erfolgt, auf nahezu 3.000 Organisationen bis zum Jahr 2000; seit diesem Zeitpunkt ist eine Stagnation bzw. ein Rückgang der Registrierungszahlen festzustellen. Ziel der neuen Verordnung ist es, durch unterstützende Maßnahmen der Mitgliedstaaten die Zahl der registrierten Organisationen zu erhöhen. Aus den bisherigen Erfahrungen ergeben sich für die registrierten Unternehmen mannigfaltige Wettbewerbsvorteile wie Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes, Kosteneinsparungen (Administration, Energie, Rohstoffe), Rechtssicherheit, reduzierte Versicherungsprämien sowie neue Absatzchancen für innovative, umweltfreundliche Produkte. Aus der Verordnung ergeben sich Marktchancen für Umweltgutachter, die die Umweltgutachten für die Unternehmen durchführen, wobei die Zulassung der Gutachter durch die DAU - Deutsche Akkreditierungs- und Zulassungsgesellschaft für Umweltgutachter - erfolgt. Das Potential für die Umweltgutachter kann für Europa mit 10 - 50 Mio. EUR pro Jahr beziffert werden, abhängig vom Interesse der Unternehmen an der Registrierung. |
Dokumententext |
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