Bearbeitungsstand |
20.1.2009 |
Identifikations-Nr. |
24468 |
Rubrik |
Energie/Klima |
Bezeichnung |
Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen an gewerblichen Kälteanlagen |
Umweltpolitischer Kontext |
Das Bundesumweltministerium hat im Juni 2008 mehrere Förderrichtlinien verabschiedet mit denen Klimaschutzmaßnahmen im öffentlichen und privaten Bereich gefördert werden. Für Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien stellt der Bund bis Ende dieses Jahres 400 Millionen Euro zur Verfügung. Davon werden 280 Millionen Euro für nationale Maßnahmen verwendet. |
Dokumententyp |
Bundesverwaltungsvorschrift |
Normgeber |
Bund |
Status/Verfahrensstand |
Neufassung in Kraft seit 1.1.2009 |
Wesentlicher Inhalt |
Das Programm für gewerbliche Kälteanlagen fördert hocheffiziente und klima-freundliche Kältetechnik durch Zuschüsse zu Beratung (StatusCheck) und Investitionen (Alt- und Neuanlagen). Bei der gewerblichen Kältetechnik sind nach Darstellung des Bundesumweltministeriums noch außerordentliche Einsparungen an Geld, Energie und CO2-Emissionen möglich. Allein mit am Markt verfügbarer Technik könnten in Deutschland jährlich ca. 11 Mrd. Kilowattstunden eingespart werden. Dies entspreche der Produktion zweier Kraftwerke mit Kohle- oder Gasbetrieb. Gefördert werden, die Erstellung einer energetisch-kältetechnischen Bestandsaufnahme einer bestehenden Kälteanlage durch einen Sachkundigen sowie die Berechnung eines Dienstleisters (Status-Check-Förderung), Maßnahmen zur energetischen Sanierung bestehender Kälteanlagen, die eine erhebliche Energieverbrauchsminderung ermöglichen, und Maßnahmen an neu zu errichtenden Anlagen, für die Energieverbrauchsminderungen durch Einsatz effizienter Technik nachgewiesen werden (Basisförderungen), sowie Maßnahmen zur Nutzung der Abwärme aus Produktionsprozessen und Kälteanlagen (Bonusförderung). Förderanträge können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gestellt werden. |
Marktchancen - Auswirkungen auf die Umwelttechnologieunternehmen |
Aufgrund der Ziele und Maßnahmen der Förderrichtlinie ergeben sich Marktchancen für unterschiedliche Branchen. Hierzu gehören Ingenieurbüros, die Bestandsaufnahmen und Berechnungen durchführen sowie Konzepte zur Sanierung von Kälteanlagen entwickeln. Ferner sind dies Unternehmen der Kältetechnik, die mit unterschiedlichen Maßnahmen und Technologien den Energieverbrauch senken und Abwärmenutzungsmöglichkeiten entwickeln und einsetzen. |
Dokumententext |
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Weitere Informationen |
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