Bearbeitungsstand |
20.1.2009 |
Identifikations-Nr. |
24467 |
Rubrik |
Energie/Klima |
Bezeichnung |
Richtlinien zur Förderung von Mini-KWK-Anlagen |
Umweltpolitischer Kontext |
Das Bundesumweltministerium hat im Dezember 2008 mehrere Förderrichtlinien verabschiedet mit denen Klimaschutzmaßnahmen im öffentlichen und privaten Bereich gefördert werden. Für Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien stellt der Bund bis Ende dieses Jahres 400 Millionen Euro zur Verfügung. Davon werden 280 Millionen Euro für nationale Maßnahmen verwendet. |
Dokumententyp |
Bundesverwaltungsvorschrift |
Normgeber |
Bund |
Status/Verfahrensstand |
In Kraft seit 1.1.2009 |
Wesentlicher Inhalt |
Mit der Förderung sollen zusätzliche Anreize für die Marktentwicklung und zur Erschließung der KWK-Potenziale im Bereich kleinerer Objektversorgungen gegeben werden. Mini-KWK-Anlagen erzeugen gleichzeitig Strom und Wärme. Mini-KWK-Anlagen können überall dort eingesetzt werden, wo viele Stunden im Jahr Wärme gebraucht wird, z.B. in Wohngebäuden, Hotels oder Altenheimen. Förderfähig ist die Installation wärmegeführter Mini-KWK-Anlagen, die: im Leistungsbereich bis 50 KWel liegen, über einen vom Hersteller angebotenen Vollwartungsvertrag betreut werden können, nicht in Gebieten mit Fernwärmeversorgung überwiegend aus KWK-Anlagen liegen und einen integrierten Stromzähler haben. Im Weiteren sind folgende Kriterien zu erfüllen, deren Nachweis anhand von Prüfstands- und Referenzmessungen erfolgen kann: Einhaltung der Anforderungen der jeweils gültigen TA-Luft. Primärenergieeinsparung mindestens 10%. Gesamtjahresnutzungsgrad mindestens 80%. Für besonders umweltfreundliche Anlagen wird ein Umweltbonus gewährt. Er gilt für Anlagen mit besonders geringen Schadstoffemissionen, jeweils den halben Wert der Vorgaben aus der TA-Luft für NOx und CO einhalten. Förderanträge können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gestellt werden |
Marktchancen - Auswirkungen auf die Umwelttechnologieunternehmen |
Marktchancen ergeben sich für Unternehmen, die Mini-KWK-Anlagen (und deren Komponenten) entwickeln, berechnen, auslegen und vermarkten. Der Anteil des mit KWK-Anlagen produzierten Stroms soll in Deutschland bis zum Jahr 2020 auf 25 % verdoppelt werden. Neben den reinen KWK-Anlagen ergeben sich Chancen für neue Konzepte, die KWK in Verbindung mit Solarthermie entwickeln. |
Dokumententext |
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Weitere Informationen |
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