Bearbeitungsstand

28.2.2011

Identifikations-Nr.

24383_1

Rubrik

Chemie

Bezeichnung

Verordnung (EU) Nr. 1152/2010 zur Änderung - zwecks Anpassung an den technischen Fortschritt - der Verordnung (EG) Nr. 440/2008 zur Festlegung von Prüfmethoden gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH)

Umweltpolitischer Kontext

Zum 1. Juni 2008 hat die Verordnung (EG) Nr. 440/2008 die Regelungen des Anhangs V der EU-Stoff-Richtlinie 67/548/EWG ersetzt. Hintergrund hierfür ist das neue EU-Chemikalienrecht nach der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH). Durch REACH werden für chemische Altstoffe und neu auf den Markt kommende Stoffe Registrierungs- und Zulassungspflichten festgelegt. In den jeweiligen Verfahren müssen die Auswirkungen der Stoffe und Zubereitungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt geprüft werden.

Gemäß Artikel 13 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 muss die EU-Kommission in einer Verordnung die Prüfmethoden festlegen, um Informationen über Stoffeigenschaften zu gewinnen. Mit der Verordnung (EG) Nr. 440/2008 ist die Kommission diesem Auftrag nachgekommen.

Dokumententyp

EG-Verordnung

Normgeber

EU

Status/Verfahrensstand

In Kraft

Wesentlicher Inhalt

Die Prüfmethoden sind im Anhang zu der Verordnung festgelegt. Teil A enthält Methoden zur Bestimmung der physikalisch-chemischen Eigenschaften von Stoffen und Zubereitungen. In Teil B sind Methoden zur Bestimmung der Toxizität und sonstiger Auswirkungen auf die Gesundheit festgelegt. Teil C schließlich enthält Methoden zur Bestimmung der Ökotoxizität.

Teil B des Anhangs ist um zwei neue Prüfmethoden ergänzt worden. Dabei wurden folgende von der OECD angenommene neue In-vitro-Prüfmethoden zur Identifizierung augenreizender Stoffe in die Verordnung aufgenommen, damit die Zahl der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere verringert werden kann:

B. 47 Trübungs- und Durchlässigkeitstest an der isolierten Rinderhornhaut zwecks Identifizierung von Stoffen mit Augenverätzender und stark Augenreizender Wirkung und

B. 48 Test am isolierten Hühnerauge zur Identifizierung von Stoffen mit augenverätzender und stark augenreizender Wirkung.

Dokumententext

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