Bearbeitungsstand

15.5.2008

Identifikations-Nr.

24285

Rubrik

Luft/Industrieanlagen

Bezeichnung

Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Umweltschutzbeihilfen

Umweltpolitischer Kontext

Die Beihilfenkontrolle durch die EU-Kommission im Bereich des Umweltschutzes soll in erster Linie sicherstellen, dass die staatlichen Beihilfemaßnahmen zu einer Umweltentlastung führen, die ohne die Beihilfe nicht eintreten würde. Außerdem wird geprüft, ob die positiven Auswirkungen der Beihilfe die negativen Folgen wie insbesondere Wettbewerbsverzerrungen überwiegen.

Durch die neuen Leitlinien soll sichergestellt werden, dass die Beihilfen gezielter und stärker nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten vergeben und die Verfahren optimiert werden. Ein weiteres Anliegen der Kommission besteht darin, umweltpolitische und technische Entwicklungen sowie die bisherigen Erfahrungen mit Umweltschutzbeihilfen mit in ihre Überlegungen einzubeziehen. Schließlich sollen die Prüfungsvorgaben für mehr Rechtssicherheit und Transparenz bei der Beschlussfassung über die Genehmigung von Umweltschutzbeihilfen sorgen.

Dokumententyp

EG-Leitlinie

Normgeber

EU

Status/Verfahrensstand

In Kraft

Wesentlicher Inhalt

Die Leitlinien gelten für die Prüfung, ob nationale staatliche Umweltschutzbeihilfen zulässig sind. Sie gelten für Beihilfen zur Förderung des Umweltschutzes in allen Bereichen des EG-Vertrags, einschließlich der Bereiche, in denen für staatliche Beihilfen besondere Gemeinschaftsvorschriften gelten (Stahl, Schiffbau, Kraftfahrzeuge, Kunstfasern, Verkehr, Steinkohlenbergbau, Landwirtschaft und Fischerei), sofern diese nichts anderes bestimmen. Vom Anwendungsbereich der Leitlinien ausgenommen sind die Entwicklung und Herstellung umweltverträglicher Produkte, Maschinen und Beförderungsmittel, die mit einem geringeren Einsatz natürlicher Ressourcen betrieben werden sollen, sowie Maßnahmen in Produktionsbetrieben oder -anlagen zur Verbesserung der Sicherheit oder Hygiene.

Die Leitlinien enthalten Vorschriften für zwei Arten von Prüfungen: eine Standardprüfung nach Kapitel 3 für Beihilfemaßnahmen unterhalb eines bestimmten Schwellenwerts oder bei Beihilfen an Unternehmen deren Produktionskapazität einen bestimmten Schwellenwert nicht übersteigt und eine eingehende Prüfung bei Überschreitung dieses Schwellenwerts sowie bei Beihilfen an Unternehmen deren Produktionskapazität diesen Schwellenwert übersteigt und bei Beihilfen für neue Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien, die auf der Grundlage der vermiedenen externen Kosten berechnet werden (Kapitel 5). Daneben gelten besondere Vorschriften für Beihilfen in Form von Umweltsteuerermäßigungen oder -befreiungen, die in Kapitel 4 festgelegt sind.

Betroffene

Betroffene der Richtlinie sind gegebenenfalls die Anbieter von ineffizienten Umwelttechnologien.

Marktchancen - Auswirkungen auf die Umwelttechnologieunternehmen

Marktchancen ergeben sich tendenziell für die Hersteller von wettbewerbsfähigen und effizienten Umwelttechnologien.

Dokumententext

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