Bearbeitungsstand |
21.4.2008 |
Identifikations-Nr. |
24176 |
Rubrik |
Energie/Klima |
Bezeichnung |
Richtlinie über die Förderung von Energieeffizienzberatungen im Rahmen des Sonderfonds Energieeffizienz in KMU |
Umweltpolitischer Kontext |
Die vorliegende Richtlinie dient der Förderung einer sparsamen und rationellen Energieverwendung im gesamten unternehmerischen Bereich von kleinen und mittleren Unternehmen. Diesen wird mit dieser Richtlinie eine Möglichkeit gegeben, durch qualifizierte und unabhängige Beratung Informationsdefizite abzubauen und Energiesparpotenziale im eigenen Unternehmen zu realisieren. |
Dokumententyp |
Bundesverwaltungsvorschrift |
Normgeber |
Bund |
Status/Verfahrensstand |
In Kraft seit 20.2.2008 |
Wesentlicher Inhalt |
Es werden Beratungen in Form von Initial- und/oder Detailberatungen gefördert. Es werden auch aufeinanderfolgende Initial- und Detailberatungen gefördert, jedoch nur in dieser Reihenfolge. Nach einer bereits durchgeführten Detailberatung ist eine anschließend beantragte Initialberatung nicht mehr förderfähig. Eine Initialberatung umfasst die Untersuchung von energetischen Schwachstellen im Unternehmen auf Basis vorhandener energietechnischer Daten und eine Betriebsbesichtigung. Eine Detailberatung umfasst eine vertiefende Energieanalyse zur Erarbeitung eines konkreten Maßnahmenplans, um die Bereiche mit den größten energetischen Schwachstellen bzw. größten Effizienzpotenzialen zuerst zu analysieren. |
Betroffene |
Betroffene der Richtlinie sind kleine und mittelständische Unternehmen. |
Marktchancen - Auswirkungen auf die Umwelttechnologieunternehmen |
Marktchancen ergeben sich für Ingenieurbüros und andere Dienstleister die als Energieberater für Initial- und Detailberatungen bei kleinen und mittelständischen Unternehmen tätig werden. Die Energieberater müssen in der KfW-Beraterbörse gelistet sein und eine Zulassung erlangen. Die Beratung wird vom Staat gefördert, der maximale Tagessatz beträgt 800 EUR. |
Dokumententext |
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Weitere Informationen |
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