Bearbeitungsstand

22.2.2008

Identifikations-Nr.

24061

Rubrik

Energie/Klima

Bezeichnung

Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt

Umweltpolitischer Kontext

Die neuen Förderrichtlinien sind am 1. Januar 2008 in Kraft getreten. Sie sind Teil des Teil des integrierten Energie- und Klimaprogramms der Bundesregierung. Mit ihnen wird die Förderung für erneuerbare Energien im Wärmemarkt mit neuen Schwerpunkten fortgesetzt. Für das Jahr 2008 stehen nach Angaben des Bundesumweltministeriums bis zu 350 Millionen Euro zur Verfügung. Das sind deutlich mehr als in den Jahren zuvor. Ab 2009 steigt das Fördervolumen auf bis zu 500 Millionen Euro. Diese Mittelaufstockung soll aus Erlösen durch die Versteigerung von Emissionszertifikaten finanziert werden.

Dokumententyp

Bundesverwaltungsvorschrift

Normgeber

Bund

Status/Verfahrensstand

In Kraft

Wesentlicher Inhalt

Auch künftig werden Solarkollektoren und Biomasseheizkessel mit Investitionszuschüssen gefördert. Neu an der Förderung ist ein Bonusssystem, das für deutlich höhere Förderbeträge sorgen kann. Wer Solarkollektoren und Biomassekessel besonders energieeffizient einsetzt oder erneuerbare Energien miteinander kombiniert, wird zusätzlich mit einem Förderbonus belohnt. Besonders innovative Anlagen, zum Beispiel große Solarkollektor-Anlagen oder Biomassekessel mit hochwirksamen Staubfiltern, profitieren zusätzlich von der Innovationsförderung. Ebenfalls neu eingeführt wurden Zuschüsse für effiziente Wärmepumpen.

Förderanträge können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gestellt werden.

Betroffene

Betroffene im Sinne der Richtlinie sind potentielle Empfänger von Fördermitteln.

Marktchancen - Auswirkungen auf die Umwelttechnologieunternehmen

Marktchancen ergeben sich derart, daß natürliche und juristische Personen die Möglichkeit haben, Fördermittel zu beantragen. Antragsberechtigung für Fördermittel haben Privatpersonen, kleinere und mittelständische private bzw. kommunale Unternehmen, gemeinnützige Investoren sowie Großunternehmen unter speziellen Bedingungen.

Dokumententext

weitere Informationen

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www.bafa.de

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