Bearbeitungsstand |
20.01.2009 |
Identifikations-Nr. |
22631 |
Rubrik |
Wasser |
Bezeichnung |
Richtlinie 2008/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über Umweltqualitätsnormen im Bereich der Wasserpolitik |
Umweltpolitischer Kontext |
In der verabschiedeten Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG - WRRL) war die Verbesserung der Wasserqualität von Oberflächengewässern hinsichtlich ihrer chemischen Verschmutzung vorgesehen, eine Konkretisierung stand jedoch noch aus. Diese Lücke füllt der vorliegende Richtlinien-Vorschlag aus. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, ,,die Verschmutzung durch prioritäre Stoffe schrittweise zu reduzieren und die Einleitungen, Emissionen und Verluste prioritärer gefährlicher Stoffe zu beenden oder schrittweise einzustellen". |
Dokumententyp |
EG-Richtlinie |
Normgeber |
EG |
Status/Verfahrensstand |
In Kraft seit 14.1.2009 |
Wesentlicher Inhalt |
Mit der Richtlinie schreibt die EU Umweltqualitätsziele für die 33 prioritären Stoffe in Oberflächengewässern und einigen weiteren Schadstoffen fest. Sie ergänzt damit wie vorgesehen die Wasserrahmenrichtlinie. Die Mitgliedsstaaten tragen Sorge, dass diese Ziele eingehalten werden; in der Richtlinie werden ,,keine spezifischen und zusätzlichen Maßnahmen" vorgeschlagen, sondern die Mitgliedsstaaten sollen ,, die breite Palette der bereits vorhandenen Gemeinschaftsinstrumente nutzen und ihre Wirksamkeit... verbessern." Für Deutschland bzw. Hessen bleibt offen, ob Handlungsbedarf besteht und ob die Begrenzung der Verwendung dieser Stoffe oder die beste verfügbare Technik beim Umgang mit diesen Stoffen zur Einhaltung führen können. Die Mitgliedsstaaten teilen im Rahmen der Bewirtschaftungspläne nach WRRL Bestandsaufnahmen der Emission, Einleitung und Verluste dieser prioritären Stoffe für jedes Einzugsgebiet mit. |
Betroffene |
Mitgliedsstaaten der EU; nach Umsetzung in nat. Recht: - Wasserbehörden sowie - alle, die eine der erwähnten Stoffe in ein Oberflächengewässer einleiten bzw. - Produkte herstellen oder anwenden, die zu einer Gewässerbelastung führen. |
Auswirkungen für hessische Umwelttechnologieanbieter |
Marktpotenzial besteht für Beratungsfirmen, die die Behörden bei der Erstellung der Bestandsaufnahmen unterstützen. Je nach Bedarf und vom Nationalstaat bevorzugtem Weg entsteht ein Potenzial für Technologiefirmen, die Verfahren zur Verringerung von Austrag und Verlusten der genannten Stoffe entwickeln sowie für solche, die weniger gefährliche Ersatzstoffe bzw. -Ersatztechnologien entwickeln,. |
Marktchancen für einzelne Marktteilnehmer |
Insbesondere der Export von Verfahrenstechnik und Ersatzstoffen für die 33 prioritären Stoffe in die neuen Mitgliedstaaten der EU sollten gute Chancen darstellen. |
Übertragungspotenzial |
Bei der Aufstellung der Flussgebietsmanagement-Pläne kann sich Sanierungsbedarf auch für andere Schadstoffe ergeben. Verfahrenstechnische Innovationen können auch anderen als den ,,prioritären Stoffen" zugute kommen. Die Gewässerqualitäts-Werte sind auch im Rahmen der IVU-Richtlinie zu beachten. Sie bilden aber auch ,,Zielgrößen" für die Stoffbewertung und Risikominderung nach der REAC-Verordnung (siehe www.reach-helpdesk.info). |
Dokumententext |
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Weitere Informationen |
Informationen der Kommission: http://ec.europa.eu/environment/water/water-dangersub/ |
Ihr Kommentar |
Schreiben Sie uns Ihren Kommentar zu dieser Vorschrift und den sich daraus ergebenden Marktchancen. |