Bearbeitungsstand

14.5.2009

Identifikations-Nr.

22369

Rubrik

Energie/Klima

Bezeichnung

Richtlinien zur Förderung von Forschung und Entwicklung im Rahmen des Technologieprogramms " Klimaschutz und Energieeffizienz "

Umweltpolitischer Kontext

Die Bundesregierung strebt mit ihren Förderprogrammen eine Verbesserung der Energieeffizienz und die Entwicklung CO2-armer Energietechnologien an. Dieses Ziel soll ohne übermäßige Belastung von Wirtschaft und Verbrauchern erreicht werden. Deshalb fördert die Bundesregierung Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in Bereichen, in denen große Energieeinsparpotentiale liegen und in denen durch moderne Technik übermäßige Belastungen von Wirtschaft und Verbrauchern begrenzt werden können.

Dokumententyp

Bundesverwaltungsvorschrift

Normgeber

Bund

Status/Verfahrensstand

In Kraft

Wesentlicher Inhalt

Gefördert werden moderne Energieeffizienztechnologien entlang der gesamten Energiekette: von der Energieumwandlung über den Energietransport bis hin zur Verwendung von Energie beim Endverbraucher. Im Einzelnen umfassen die Fördermaßnahmen folgende Bereiche:

  • Kraftwerkstechnologien

  • Kraft-Wärme-Kopplung, Fernwärme

  • Brennstoffzelle, Wasserstoff

  • Effiziente Stromnutzung, Speicher

  • Energieoptimiertes Bauen

  • Energieeffizienz in der Industrie, im Gewerbe, im Handel und bei Dienstleistungen

  • Systemanalyse und Informationsverbreitung: Querschnittsaktivitäten.

  • Marktchancen - Auswirkungen auf die Umwelttechnologieunternehmen

    Marktchancen ergeben sich insofern für Unternehmen, daß Fördermittel akquiriert werden können. Das Fördervolumen beträgt für die Jahre 2009 und 2010 jeweils 115 Mio. Euro. Eine 100%-Förderung von Projekten ist ausgeschlossen, der maximale Fördersatz beträgt 50 %. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Bei den gewerblichen Unternehmen richtet sich die Förderung besonders an klein- und mittelständische Unternehmen.

    Als Projektträger, bei dem auch die Antragsstellung erfolgt, wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) das Forschungszentrum Jülich GmbH eingesetzt. Hier können auch Vordrucke, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen eingesehen werden. Das BMWi empfiehlt vor Antragsstellung zuerst den telefonischen Kontakt mit dem FZ Jülich zu suchen, um im Vorfeld schon die Chancen auf eine Förderung zu klären.

    Dokumententext

    http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Energie/Energieforschung/foerderschwerpunkte.html

    weitere Informationen

    Weitere Informationen

    www.fz-juelich.de/ptj

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