Bearbeitungsstand |
21.4.2008 |
Identifikations-Nr. |
21934_1 |
Rubrik |
Energie/Klima |
Bezeichnung |
Verordnung zur Änderung der Gasnetzzugangsverordnung, der Gasnetzentgeltverordnung, der Anreizregulierungsverordnung und der Stromnetzentgeltverordnung (Förderung der Biogaseinspeisung) |
Umweltpolitischer Kontext |
Die Verordnung stellt nach Auffassung der Bundesregierung eine wichtige Weichenstellung für eine vorrangige und kostengünstige Einspeisung von Biogas in das Erdgasnetz dar. Damit sollen die klimapolitischen Ziele der Bundesregierung vorangetrieben und eine höhere Energieversorgungssicherheit erreicht werden. |
Dokumententyp |
Bundesverordnung |
Normgeber |
Bund |
Status/Verfahrensstand |
In Kraft seit 8.4.2008 |
Wesentlicher Inhalt |
Ziel der Änderungen der Gasnetzzugangsverordnung, der Gasnetzentgeltverordnung, der Anreizregulierungsverordnung und der Stromnetzentgeltverordnung ist es, bis 2030 rund 10 % des heutigen Erdgasverbrauchs durch Biogas zu decken. Damit soll ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden und die Abhängigkeit von ausländischen Gaslieferungen verringert werden. Außerdem soll die Förderung der Biogaseinspeisung in das Erdgasnetz Impulse für die Entwicklung innovativer Anlagentechnik geben. Deutschland soll damit zum Spitzenreiter für die Biogaserzeugungsanlagentechnik werden. |
Betroffene |
Betroffene im Sinne der Verordnung sind die Betreiber von Gasnetzen, die künftig vermehrt die Einspeisung von Biogas sicherstellen müssen. |
Marktchancen - Auswirkungen auf die Umwelttechnologieunternehmen |
Vorausgesetzt das Ziel wird erreicht, d.h. bis zum Jahr 2030 werden 10 % des heutigen Erdgasverbrauchs durch Biogas gedeckt, bedeutet dies nennenswerte Marktpotentiale für die Planer, Hersteller und Betreiber von Biogasanlagen. |
Dokumententext |
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Weitere Informationen |
Die geänderten Verordnungen im Volltext finden Sie hier: |
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