Bearbeitungsstand

11.5.2006

Identifikations-Nr.

21146

Rubrik

Energie/Klima

Bezeichnung

Richtlinie 2006/32/EG über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen und zur Aufhebung der Richtlinie 93/76/EWG

Umweltpolitischer Kontext

Die Energiewirtschaft steht wegen ihres hohen Anteils an den CO2-Emissionen der Industrie im Mittelpunkt der CO2-Minderungsmaßnahmen der EU, die zur Erfüllung der Vorgaben des Kyoto-Protokolls notwendig sind. Zielten bisherige Vorgaben der EU vor allem auf Maßnahmen auf der Anbieterseite, werden mit dieser Richtlinie erstmals konkrete Vorgaben für die Energienachfrage eingeführt.

Dokumententyp

EG-Richtlinie

Normgeber

EU

Status/Verfahrensstand

In Kraft seit 17.5.2006

Eintritt der Rechtswirksamkeit

Die Mitgliedsstaaten sollen die Richtlinie bis spätestens 17.05.2008 in nationale Recht umsetzen.

Wesentlicher Inhalt

Vorrangiges Ziel ist die Steigerung der Energieeffizienz. Daneben soll ein sich selbst erhaltender kommerzieller Markt für Energiedienstleistungen geschaffen werden.

Die Mitgliedsstaaten legen eine Einsparung von 1% des Energievolumens, welches in den letzten fünf Jahren an Endkunden verteilt/verkauft worden ist, fest. Dabei werden alle Energiearten berücksichtigt. Für den öffentlichen Sektor ist ein Endenergieeinsparungsziel von 1,5 % des Energievolumens festzulegen.

Energieversorger und Energieeinzelhandelsunternehmen müssen den Absatz von Energiedienstleistungen in den Energieverkauf/-Verteilung integrieren. Sie dürfen Maßnahmen zur Energieeffizienz nicht behindern.

Energiedienstleistungen, Energieeffizienzprogramme oder andere Energieeffizienzmaßnahmen müssen allen in Frage kommenden Kunden (auch Endverbrauchern, KMU, etc.) angeboten werden.

Frühere Maßnahmen können angerechnet werden, z.B. bereits vorhandene Energieeffizienzmaßnahmen, die noch Wirkungen zeitigen. Auch Energiesteuern sollen auf das Einsparungsziel angerechnet werden können. Schaffung von Energieaudits und damit Möglichkeit des Erwerbs von Zertifikaten etc. sind ebenfalls geplant.

Betroffene

Als vom Energieeinsparungsziel betroffene Bereiche nennt die EU-Kommission Haushalte, Landwirtschaft, Verkehr, Industrie und der gesamte gewerbliche bzw. öffentliche Sektor. Energieintensive Branchen und andere Industriezweige mit hohen Emissionen sind ausgenommen. Rund 75% der EU-Industrie ist aber betroffen. Durch die besonderen Vorgaben an den öffentlichen Sektor werden Auftragnehmer von Behörden im Rahmen von Vergabeverfahren danach ausgesucht, ob sie einen unter Energiegesichtspunkten effizientes Angebot machen. Energieversorger müssen die Pflicht zum Angebot von Energiedienstleistungen beachten.

Auswirkungen auf die Wirtschaft allgemein

Bei Energieeinzelhandels- und Energieversorgungsunternehmen kann es zu rückläufigen Verkaufszahlen kommen. Es besteht aber die Möglichkeit, diesen Effekt durch den Verkauf von Energiedienstleistungen auszugleichen.

Durch die Entwicklung neuer Energieeffizienztechnologien und weiterer Effizienzstrategien können auf dem Weltmarkt weitere Wettbewerbspotentiale erschlossen werden.

Es kann eine Zunahme der Beschäftigung erwartet werden, da viele Bereiche (Contracting, Beratung, Zertifizierung von Effizienzmaßnahmen) Personalintensiv sind. Die Erhöhung der Personalkosten können durch verringerte Energiekosten zumindest ausgeglichen werden.

Die Auswirkungen auf das produzierende Gewerbe, die Bauwirtschaft und die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sind noch nicht abzusehen, weil dies von den konkreten Maßnahmen die Mitgliedstaaten abhängig ist.

Marktchancen für einzelne Marktteilnehmer

Anbieter von Energiedienstleistungen und Energieeffizienztechnologie:

Erweiterung des Marktumfangs für Contracting-Unternehmen

Energiesparkampagnen durch PR- / Marketingunternehmen

Verbesserte Absatzchancen für Energiespartechnologie

Energieberatung

Zertifizierung von Energieeffizienzmaßnahmen

Dokumententext

weitere Informationen

Ihr Kommentar

Schreiben Sie uns Ihren Kommentar zu dieser Vorschrift.