Bearbeitungsstand

28.2.2011

Identifikations-Nr.

14476_1

Rubrik

Chemie

Bezeichnung

Vorschlag für eine Verordnung zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 in Bezug auf die Verwendung von Phosphaten und anderen Phosphorverbindungen in Haushaltswaschmitteln

Umweltpolitischer Kontext

Phosphate werden für Detergenzien verwendet, damit das Wasser enthärtet wird und sich die Reinigungskraft wirksam entfalten kann. Natriumtripolyphosphat (STPP) ist die für Detergenzien am häufigsten verwendete Phosphatart. Gemeinsam mit Tensiden trägt STPP dazu bei, dass mit Detergenzien unter allen Waschbedingungen ein gutes Ergebnis erzielt wird.

Nach Darstellung der EU-Kommission können Phosphate aus Detergenzien zu negativen Auswirkungen auf die aquatische Umwelt beitragen. Gegen die Verwendung von Phosphaten spreche hauptsächlich, dass sie zu einem Nährstoffüberschuss führen können, der ein vermehrtes Wachstum von Algen und höheren Formen des pflanzlichen Lebens und damit eine unerwünschte Beeinträchtigung des biologischen Gleichgewichts, die so genannte Eutrophierung, verursacht. Alternative Wasserenthärtungsmittel sind zwar verfügbar, aber insbesondere bei anspruchsvolleren Reinigungsvorgängen nicht immer uneingeschränkt wirksam.

Dokumententyp

EG-Verordnung

Normgeber

EU

Status/Verfahrensstand

Vorschlag der Kommission

Wesentlicher Inhalt

Mit der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über Detergenzien wird in der Europäischen Union das Inverkehrbringen von Detergenzien geregelt, allerdings nur in Bezug auf die Kennzeichnung von Detergenzien und die biologische Abbaubarkeit von darin enthaltenen Tensiden.

Der Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 soll durch eine Begrenzung des Gehalts an Phosphaten und anderen Phosphorverbindungen in Haushaltswaschmitteln erweitert werden. Die Kommission weist darauf hin, dass Alternativen für Phosphate in Haushaltswaschmitteln gelegentlich andere phosphorhaltige Verbindungen, insbesondere Phosponate, enthalten. Daher sei es nicht möglich, völlig phosphorfreie Detergenzien herzustellen. Andererseits gebe es viele verschiedene Phosphate und phosphorhaltige Verbindungen, und es soll sichergestellt werden, dass das geplante Verbot nicht leicht umgangen werden kann. In dem Verordnungsentwurf wird daher für den Phosphorgehalt in Haushaltswaschmitteln ein genereller Grenzwert von 0,5 Gewichtsprozent für alle Phosphate und phosphorhaltigen Verbindungen festgelegt. Solange noch keine technisch machbaren und wirtschaftlich vertretbaren Alternativen für Phosphate für andere Arten von Detergenzien verfügbar sind, wird in dem Vorschlag der Phosphatgehalt und der Gehalt an anderen Phosphorverbindungen nur für Haushaltswaschmittel begrenzt. Dies ist in dem neuen Anhang VIa festgelegt. Die Begrenzung soll ab dem 1. Januar 2013 gelten.

Geschirrspülmittel

5 Jahre nach Inkrafttreten der Änderung soll die Kommission überprüfen, wie stark die phosphathaltigen Maschinengeschirrspülmittel zum Eutrophierungsrisiko beitragen und ggf. Beschränkungen von deren Phosphatgehalt vorschlagen. Dies sieht der neu gefasste Artikel 16 vor.

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