Bearbeitungsstand |
19.6.2009 |
Identifikations-Nr. |
14245_3 |
Rubrik |
Energie/Klima |
Bezeichnung |
Richtlinie 2009/29/EG zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG zwecks Verbesserung und Ausweitung des Gemeinschaftssystems für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten |
Umweltpolitischer Kontext |
Die Richtlinie ist Teil des Energie- und Klimaprogramms, das die EU-Kommission Ende Januar 2008 vorgelegt hat. Im Rahmen dieses Pogramms soll auch der seit dem Jahr 2005 in der Europäischen Union geltende Handel mit Berechtigungen zum Ausstoß von Kohlendioxid in einigen Punkten geändert werden. Die Änderungen sollen ab der dritten Handelsperiode gelten, die am 1. Januar 2013 beginnt. |
Dokumententyp |
EG-Richtlinie |
Normgeber |
EU |
Status/Verfahrensstand |
In Kraft seit 25.6.2009 |
Wesentlicher Inhalt |
Der Anwendungsbereich des Emissionshandels soll ausgeweitet werden. Es sollen beispielsweise CO2-Emissionen aus der Herstellung von petrochemischen Erzeugnissen, Ammoniak und Aluminium in das Handelssystem einbezogen werden. Dasselbe gilt für NO2-Emissionen aus der Herstellung von Salpetersäure, Adipinsäure und Glyoxalsäure sowie für PFC-Emissionen aus dem Aluminiumsektor. Die auf dem Markt handelbaren Emissionsrechte sollen Jahr für Jahr zurückgefahren, so dass die unter das Handelssystem fallenden Emissionen, gemessen am Stand von 2005, bis 2020 um 21 % reduziert werden können. Die Kommission möchte die Emissionszertifikate verstärkt über Versteigerungen verteilen. Für den Stromsektor soll die vollständige Versteigerung der Emissionszertifikate gleich mit Beginn des neuen Systems 2013 zur Regel werden. Andere Wirtschaftszweige sowie die Luftfahrt sollen schrittweise zur vollständigen Versteigerung der Zertifikate übergehen. |
Dokumententext |
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