Bearbeitungsstand |
15.10.2007 |
Identifikations-Nr. |
14082 |
Rubrik |
Chemie |
Bezeichnung |
Technische Regeln für Anlagensicherheit - TRAS 410 - Erkennen und Beherrschen exothermer chemischer Reaktionen - Ermittlung der Gefahren, Bewertung und zusätzliche Maßnahmen - |
Umweltpolitischer Kontext |
Gemäß § 3 der Störfall-Verordnung (12. BImSchV) müssen die Beschaffenheit und der Betrieb von Störfallanlagen dem Stand der Sicherheitstechnik entsprechen. Die Technischen Regeln für Anlagensicherheit (TRAS) enthalten dem Stand der Sicherheitstechnik entsprechende sicherheitstechnische Regeln und Erkenntnisse. Die in verfahrenstechnischen Anlagen durchgeführten chemischen Reaktionen können zu Gefahren für Menschen und Umwelt führen, wenn Drücke oder Temperaturen bei den Prozessen über die Auslegungsgrenzen der Anlagenteile ansteigen und unkontrolliert Energie und Stoffe freigesetzt werden. Der Zweck dieser Technischen Regel ist, Hinweise zum Erkennen und Beherrschen sowie zur Vermeidung solcher Zustände zu geben. |
Dokumententyp |
Technische Regel |
Normgeber |
Bund |
Status/Verfahrensstand |
In Kraft |
Wesentlicher Inhalt |
Die TRAS 410 ist anzuwenden auf die fabrikmäßige Herstellung von Stoffen durch chemische Umwandlung in Anlagen. Die Ausführungen können sinngemäß auch auf andere verfahrenstechnische Operationen angewandt werden, bei denen Stoffe thermisch belastet werden. Die Vorschrift enthält eine Anleitung zur systematischen Ermittlung der bei der Herstellung von Stoffen durch chemische Umwandlung möglicherweise auftretender Gefahren, zu deren Bewertung sowie zur Auswahl und zum Umfang der sich daraus ergebenden Maßnahmen zur Verhinderung von Störungen des bestimmungsgemäßen Betriebes. Abschnitt 4 der TRAS 410 enthält Vorgaben zur sicherheitstechnischen Bewertung der Reaktion bei Normalbetrieb. Abschnitt 5 gilt für die sicherheitstechnische Bewertung der Reaktion bei Abweichungen vom Normalbetrieb. Abschnitt 6 enthält Ausführungen zur Übertragbarkeit vom Labor in den technischen Maßstab. |
Betroffene |
Betroffen von der Regelung sind die Betreiber von derartigen Anlagen, d.h. in erster Linie Chemieunternehmen. |
Auswirkungen für hessische Umwelttechnologieanbieter |
Auswirkungen ergeben sich für Dienstleister, d.h. Gutachter für Anlagensicherheit, die die neuen Anforderungen bei Prüfaufträgen zu berücksichtigen haben. |
Marktchancen für einzelne Marktteilnehmer |
Marktchancen ergeben sich für Prüfunternehmen für Anlagen. |
Dokumententext |
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