Bearbeitungsstand

17.11.2008

Identifikations-Nr.

12511_1

Rubrik

Energie/Klima

Bezeichnung

Gesetz zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung (,,Klimapaket der Bundesregierung")

Umweltpolitischer Kontext

Die Vorschrift ist Teil des Ziel Energie- und Klimaprogramms, das die Bundesregierung am 5. Dezember 2007 beschlossen hat. Ziel des Programms ist es, die CO2-Emissionen bis 2020 um 40 % gegenüber 1990 zu reduzieren.

Die Bundesregierung will durch die Maßnahmen auch Impulse für Forschung und Entwicklung geben. Die verbindlichen Effizienzstandards für Gebäude und Produkte sollen angehoben werden sowie ökonomische Anreize zur Markteinführung energieeffizienter Produkte gegeben werden. Wie auch bei den erneuerbaren Energien soll Deutschland seine international führende Rolle bei den Energieeffizienztechnologien weiter ausbauen.

Von den Klimaschutzmaßnahmen sollen somit auch Impulse für die deutsche Wirtschaft ausgehen. So soll die Entwicklung umweltfreundlicher Technologien und Produkte vorangetrieben werden.

Dokumententyp

Bundesgesetz

Normgeber

Bund

Status/Verfahrensstand

In Kraft seit 1. Januar 2009

Wesentlicher Inhalt

Durch die Novelle sollen Investitionen in die Modernisierung und den Neubau von hocheffizienten KWK-Anlagen angeregt werden. Anders als im geltenden Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz soll zukünftig auch KWK-Strom, der im Rahmen einer Eigenversorgung an ein Unternehmen des Produzierenden Gewerbes geliefert wird, begünstigt werden. Neu ist auch, dass der Aus- und Neubau von Wärmenetzen, in die Wärme aus KWK-Anlagen eingespeist wird, gefördert werden soll. Dies soll die Erschließung neuer Wärmeabsatzpotentiale ermöglichen damit die Grundlage für die angestrebte Ausweitung der KWK schaffen.

Betroffene

Betroffene des Gesetzes sind die Betreiber von KWK-Anlagen.

Marktchancen - Auswirkungen auf die Umwelttechnologieunternehmen

Marktchancen ergeben sich für die Hersteller von KWK-Anlagen, deren Absatz stimuliert werden sollte.

Dokumententext

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