Bearbeitungsstand

17.11.2008

Identifikations-Nr.

12441_3

Rubrik

Energie/Klima

Bezeichnung

Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG 2009)

Umweltpolitischer Kontext

Die Vorschrift ist Teil des Ziel Energie- und Klimaprogramms, das die Bundesregierung am 5. Dezember 2007 beschlossen hat. Ziel des Programms ist es, die CO2-Emissionen bis 2020 um 40 % gegenüber 1990 zu reduzieren.

Die Bundesregierung will durch die Maßnahmen auch Impulse für Forschung und Entwicklung geben. Die verbindlichen Effizienzstandards für Gebäude und Produkte sollen angehoben werden sowie ökonomische Anreize zur Markteinführung energieeffizienter Produkte gegeben werden. Wie auch bei den erneuerbaren Energien soll Deutschland seine international führende Rolle bei den Energieeffizienztechnologien weiter ausbauen.

Von den Klimaschutzmaßnahmen sollen somit auch Impulse für die deutsche Wirtschaft ausgehen. So soll die Entwicklung umweltfreundlicher Technologien und Produkte vorangetrieben werden.

Dokumententyp

Bundesgesetz

Normgeber

Bund

Status/Verfahrensstand

In Kraft seit 1. Januar 2009

Wesentlicher Inhalt

Die Vorschriften zur Subventionierung der Erneuerbaren Energien sollen durch die Neufassung effizienter und einfacher werden. Die Grundstrukturen der Förderung bleiben erhalten. Es sind jedoch nach Darstellung des Bundesumweltministeriums Anpassungen notwendig geworden. Die Effizienz soll gesteigert werden, indem die einzelnen Erneuerbaren zielgenauer gefördert werden. So wird zum Beispiel die Vergütung für Photovoltaik stärker sinken. Im Bereich der Offshore-Windkraft dagegen werden die Vergütungen angehoben.

Betroffene

Betroffen von dem Gesetz sind die Anbieter von erneuerbaren Energien.

Auswirkungen für hessische Umwelttechnologieanbieter

Auswirkungen ergeben sich insbesondere für die Anbieter im Bereich Photovoltaik.

Marktchancen für einzelne Marktteilnehmer

Tendenziell werden durch das geplante Gesetz die Marktchancen für Photovoltaik reduziert und für Windkraftanlagen gesteigert.

Dokumententext

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