Bearbeitungsstand |
20.2.2009 |
Identifikations-Nr. |
10401 |
Rubrik |
Luft/Industrieanlagen |
Bezeichnung |
Technische Regeln für Gefahrstoffe - TRGS 554 - Abgase von Dieselmotoren |
Umweltpolitischer Kontext |
Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung wieder. Bei Einhaltung der Technischen Regeln für Gefahrstoffe ist in der Regel davon auszugehen, dass die in der Gefahrstoffverordnung gestellten entsprechenden Anforderungen erfüllt sind. Von den Regeln darf nur abgewichen werden, wenn durch andere Maßnahmen zumindest in vergleichbarer Weise der Schutz der Gesundheit und die Sicherheit der Beschäftigten gewährleistet wird. Dies ist in der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung zu begründen. |
Dokumententyp |
Technische Regel |
Normgeber |
Bund |
Status/Verfahrensstand |
In Kraft |
Wesentlicher Inhalt |
Die TRGS 554 gilt für Tätigkeiten in Arbeitsbereichen, in denen Abgase von Dieselmotoren in der Luft an Arbeitsplätzen auftreten können. Sie ist auch anzuwenden, wenn alternative Kraftstoffe wie z.B. Rapsölmethylester (RME, ,,Bio-Diesel") eingesetzt werden. Abschnitt 3 enthält Vorgaben für die Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung. Es muss festgestellt werden, inwieweit Beschäftigte bei ihren Tätigkeiten Dieselmotoremissionen (DME) ausgesetzt sind. Die Gefährdungsbeurteilung ist tätigkeitsbezogen von einer fachkundigen Person durchzuführen. Dabei sind Erkenntnisse aus arbeitsmedizinischen Untersuchungen und/oder Beratungen von Beschäftigten, die gegenüber DME exponiert sind, zu berücksichtigen. Hinsichtlich der DME-Exposition ist Folgendes zu berücksichtigen: Ausmaß und Dauer der inhalativen Exposition, Arbeitsbedingungen und Verfahren einschließlich Arbeitsmittel, die DME freisetzen, mögliche Gefährdungen Dritter, erforderliche Schutzmaßnahmen und Festlegungen zur Wirksamkeitsprüfung der getroffenen Schutzmaßnahmen. Abschnitt 4 legt die erforderlichen Schutzmaßnahmen fest. Es wird zwischen Allgemeine, Technischen und Organisatorischen Schutzmaßnahmen unterschieden. Ergibt sich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung, dass inhalative Expositionen von > 0,1 mg/m3 EC vorliegen, soll Atemschutz getragen werden. Außerdem müssen den Beschäftigten Vorsorgeuntersuchungen nach § 16 Abs. 3 GefStoffV angeboten werden. |
Betroffene |
Die TRGS wendet sich an Unternehmen, die mobile oder stationäre Dieselmotoren (auch Biodiesel) in räumlicher Umschließung betreiben. Hier sind im Besonderen zu nennen:
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Marktchancen - Auswirkungen auf die Umwelttechnologieunternehmen |
Marktchancen ergeben sich aufgrund der TRGS für unterschiedliche Branchen und Produkte, im einzelnen sind dies
Ferner profitieren die Hersteller von Fahrzeugen (= Gabelstapler etc.) mit Elektroantrieb bzw. Gasmotoren aufgrund des emissionsfreien bzw. emissionsarmen Betriebs der Fahrzeuge. In Europa werden pro Jahr ca. 400.000 Gabelstapler abgesetzt, davon sind bereits etwa 50 % mit Elektromotoren und die restlichen 50 % mit Dieselmotoren ausgerüstet. Das Absatzvolumen in Deutschland liegt bei 120.000 Gabelstaplern, wobei 70 % Elektroantrieb und 30 % Dieselmotorenantrieb haben. Das Marktvolumen für die Hersteller von Abgasreinigungssystemen in Deutschland kann auf knapp 30 Mio. EUR p.a. beziffert werden, basierend auf dem Absatzvolumen von 36.000 Gabelstaplern und Kosten von 500 - 1.000 EUR für die Abgasreinigung pro Gabelstapler. |
Dokumententext |
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